Tausende Autofahrer sind jedes Jahr mit einer Ersatzmautforderung der Asfinag konfrontiert. Die Gründe, mit denen die Ertappten das Fahren ohne gültige Vignette erklären, sind nicht immer nur fadenscheinig, vor allem, wenn es um die digitale Vignette geht. In der Ombuds-Redaktion der Kleinen Zeitung landete Ende 2019 etwa folgender Hilferuf einer Leserin: „Ich bin im Juni 2019 nach meiner Scheidung umgezogen und bekam ein neues Autokennzeichen. Weil ich damals erstmals eine digitale Vignette hatte, habe ich bei allen Ummeldungen, die beim Umzug fällig waren, nicht daran gedacht, dass ich jetzt auch das neue Autokennzeichen melden müsste“, erzählt sie. Am 19. September erhielt sie erstmals eine Ersatzmautforderung – für den 10. Juli. „Damals habe ich bei der Asfinag sofort mein Kennzeichen geändert“, sagt sie. Im Oktober trudelten aber noch zwei weitere Ersatzmautforderungen bei ihr ein. Mitte November kam schließlich Zahlungsaufforderung Nummer vier.
„Bei einem Kennzeichenwechsel verleitet die digitale Vignette dazu, auf die Meldung der Nummerntafel bei der Asfinag zu vergessen“, sagt Ingo Kaufmann von der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung und ergänzt: „Nicht selten werden bei zwei Monaten fehlender Vignette nachträglich bis zu fünf Ersatzmautforderungen gestellt.“ Zu Ersatzmautforderungen führen übrigens auch Fehler bei der Beantragung der digitalen Vignette oder Registrierung des Kennzeichens.
Einer Zahlungsaufforderung der Asfinag nicht rechtzeitig nachzukommen, ist jedenfalls keine Option, weil dann ein noch viel teureres Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Kaufmanns Rat: „Machen sie bei der Asfinag sofort eine schriftliche Einwendung gegen die Zahlungsaufforderung. Dabei kann auch nachgefragt werden, wie viele Ersatzmautforderungen noch offen sind. Für diese kann dann ein Kulanzansuchen gestellt werden.“ Als Grund für die Kulanz könnte angegeben werden, dass die Zahlungsaufforderung erst jetzt zugestellt wurde, sodass früher nicht reagiert werden konnte. „Dass die Asfinag gänzlich von der Zahlung absieht, ist aber leider unwahrscheinlich.“ Und Vorsicht: Eine derartige Einwendung hat keine aufschiebende Wirkung für die Zahlungsfrist!
Bei der Asfinag selbst bedauert man, dass eine gesetzliche Richtlinie für eine Regelung auf Kulanz fehlt. „Das Mautgesetz lässt in Wahrheit keinen Spielraum zu.“ Die Ersatzmaut berechtige jedenfalls nur zur Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes am Tag des festgestellten Vergehens und am darauf folgenden Kalendertag. Zwischen dem Kontrollzeitpunkt und dem Versand der Ersatzmautforderung können, so die offizielle Erklärung, mehrere Wochen liegen. Zum Zeitpunkt der Anfrage eines Mautsünders sei also nicht ausschließbar, dass sein Fahrzeug nochmals von der automatischen Vignettenkontrolle erfasst wurde und es zu einer weiteren Ersatzmautforderung kommt. „Allerdings stellen die automatischen Vignettenkontrollen keine fixen Kontrollpunkte dar, sondern werden in zeitlichen Abständen in ganz Österreich versetzt. Deshalb ist es möglich, dass Ihr weiteres Versehen unbemerkt blieb.“
Unserer Leserin wurde die Ersatzmaut Nummer vier nach Intervention der Ombuds-Redaktion auf Kulanz erlassen.