Unsere Leserin fiel aus allen Wolken, als sie dieser Tage, 14 Monate nach einem Familienausflug auf den Kulm, Post von einem Anwalt bekam: Weil sie im Jänner 2018 den „ruhigen Besitz“ seines Mandanten gestört habe, habe sie 202 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterfertigen, um einer gerichtlichen Klage zu entgehen. Sie habe auf dem privaten Zufahrtsweg zum Kulm nämlich das bestehende Servitutsrecht der Gemeinde „unzulässigerweise erweitert“, indem sie ihr Fahrzeug „außerhalb des Längsparkstreifens“ abgestellt habe, wobei man sie fotografiert habe. Hier geht es zum OGH-Urteil über das Servitutsrecht.