Die junge Frau musste aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, hat bereits eine neue Mietwohnung bezogen, muss für die alte aber noch bis Ende März die Miete bezahlen. Nun hätte sie einen Nachmieter gefunden, der die Wohnung gern sofort übernehmen würde, was ihr zwei Monatsmieten ersparen würde. Die Siedlungsgenossenschaft sagt dazu aber Nein und verlangt nun überdies noch die Entfernung der Einbauküche unserer Leserin. „Kann ich mich dagegen wehren?“, fragt sie sich.
Wir haben Christian Lechner von der Mietervereinigung Steiermark um eine rechtliche Einschätzung der Lage gebeten. Er sagt: „Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Nachmietersuche. Ob ein Nachmieter akzeptiert wird oder nicht, hängt vom Willen der Siedlungsgenossenschaft ab. Sie können hier nichts erzwingen.“ Zum Thema Küchenausbau sei zu sagen, dass die Wohnung prinzipiell besenrein und geräumt von persönlichen Fahrnissen an den Vermieter rückzustellen ist. Eine Grundreinigung sei vorzunehmen. „Wurde die Küche bei Mietbeginn von der Mietpartei in die Wohnung gestellt, kann der Vermieter die Rückgabe im Zustand der Anmietung - also ohne Küche - verlangen“, betont Lechner. Eventuell wäre es allerdings möglich, dass die Küche ein Nachmieter übernimmt. „Dies muss dann aber zwischen Vermieter, Mietpartei und Nachmieter genau besprochen und bestenfalls schriftlich fixiert werden.“