Weil Eintrittskarten für ihre Programme überteuert im Internet kursieren, ziehen die Kabarettisten Monika Gruber und Viktor Gernot gemeinsam mit einer oö. Agentur und dem Wettbewerbschutzverband gegen das Schweizer Online-Portal viagogo vor Gericht. Klägeranwalt Johannes Hintermayr bestätigte der APA am Dienstag einen Bericht im "Neuen Volksblatt". Es geht um einen Streitwert von 35.000 Euro.
"Der zentrale Vorwurf ist, dass viagogo im Internet einen Dienst bereitstellt, wo registrierte User den Schwarzmarkt mit Karten bedienen und viagogo eine hohe Provisionsgebühr dafür erhält", fasst Hintermayr den Vorwurf zusammen. Auf viagogo.at würde bis zum Fünffachen des normalen Kartenpreises verlangt. Der Anwalt vertritt die Agentur Stage aus Marchtrenk sowie die beiden Künstler und den in der Wirtschaftskammer angesiedelten Wettbewerbschutzverband.
Auf dem Schweizer Portal würden "die schlechtesten Plätze zum teuersten Preis" angeboten, so Stage-Co-Geschäftsführerin Gabi Sinzinger. Wenn die Käufer dann auf überteuert erstandenen Tickets den tatsächlichen Preis aufgedruckt sehen, "werden wir auch noch mit den Beschwerden konfrontiert", sieht sie sich geschädigt. Für einen Auftritt Grubers im Rahmen ihrer aktuellen Tour "Wahnsinn!" am 29. Dezember im Salzburger Congress seien etwa Karten um 100 Euro plus 59 Euro Gebühren und Steuern angeboten worden, regulär würden sie aber nur 33 bis 63 Euro kosten, so der Vorwurf. Auch Konsumentenschützer warnen immer wieder vor Karten, die auf diese Weise auf diversen Plattformen weiterverkauft werden.
Es gebe "Spekulanten", die teils unter falschem Namen Tickets aufkaufen und dann weiter vertreiben würden, sagte Fachgruppengeschäftsführer Robert Steiner zur APA. Diese würden "mit dem Namen der Künstler und auf dem Rücken der Veranstalter satt Geld verdienen". Versuche, in der Sache vor Beschreiten des Rechtsweges Kontakt aufzunehmen, sind gescheitert. "Viagogo ist am österreichischen Markt tätig, kümmert sich aber nicht um Impressumsvorschriften etc.", so Steiner. Es gebe nur "eine anonyme E-Mail-Adresse und eine anonyme Postadresse". Daher hat man sich nun für den Klagsweg entschieden. Einen Prozesstermin gibt es laut Anwalt Hintermayr noch nicht, denn es stehe noch die Klagsbeantwortung aus.