Die Initiative "Europe versus Facebook" rund um den jungen österreichischen Internet-Aktivisten Max Schrems hat im Kampf gegen die Datensammelwut von Facebook schon viele Teilerfolge erzielt. Am heutigen Dienstag folgt in Luxemburg ein weiteres Highlight. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Frage, inwieweit sich  US-Unternehmen wie Facebook an EU-Rechte zum Schutz personenbezogener Daten halten müssen. Es geht um den ungeschützten Datentransfer, der seit dem Auffliegen des NSA-Datenskandals in noch brisanterem Licht erscheint. Damit bestehe die Gefahr, dass der US-Geheimdienst NSA diese Daten "absaugt".

Der höchste irische Gerichtshof, bei dem Schrems seine Beschwerde eingebracht hatte, schloss sich dieser Befürchtung an und legte den Fall dem EuGH vor. Erstmals befasst sich damit das EU-Gericht mit der Frage, ob die in Europa ansässigen und dem europäischen Recht unterliegenden Töchter von US-Internetriesen wie Facebook oder aber auch Google die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Sammelklage wird in Wien verhandelt

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Auch die Datenschutz-Sammelklage von Schrems gegen Facebook wurde heuer konkret: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat für den 9. April die erste Verhandlung festgelegt. Bei dieser "vorbereiteten Tagsatzung" muss die Zulässigkeit der Klage geklärt werden. Primär gehe es bei diesem Termin um "das Prozessprogramm". Das Unternehmen sei der Meinung, überhaupt nicht geklagt werden zu können, informierte der Verein "Europe v Facebook" in einer Aussendung. Denn am internationalen Sitz des sozialen Netzwerks in Irland sei keine Sammelklage möglich, weil dies gegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen würde. Auch das österreichische Gericht sei für die eingeklagten Ansprüche nicht zuständig.

Diese und weitere Behauptungen wurden in einem Schriftsatz des Klägers entkräftet. "Wir haben alle Einwände von Facebook genau geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass keiner davon irgendeine Substanz hat. Man versucht scheinbar, mit teils wirklich abenteuerlichen Argumenten den Prozess in der Sache zu verzögern", erklärte die Anwaltskanzlei des Vereins.

Bereits am 1. August 2014 wurde die Zivilklage gegen die irische Tochter von Facebook in Wien eingebracht. Mehr als 25.000 Facebook-Nutzer traten binnen einer Woche der Sammelklage bei. Mit der Klage wird unter anderem die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken verlangt. Schrems fordert als Hauptkläger für die bisherigen Rechtsverletzungen pro Person 500 Euro von Facebook.