Nicht ausgereifte Oliven werden häufig künstlich schwarz gefärbt und im Handel zum Verkauf angeboten. Bereits vor einigen Jahren kritisierte die Arbeiterkammer Oberösterreich, dass das dabei eine entsprechende Kennzeichnung fehlt. Eine aktuelle Er­hebung zeigt, dass nun alle Produkte einen Hinweis auf Schwärzung enthalten - allerdings lassen Art und Weise der Deklaration teilweise noch zu wünschen übrig.

Nur bei fünf von zwölf Produkten fand sich der entsprechende Hinweis gut erkennbar auf der Vorderseite der Verpackung, bei sechs erst im Kleingedruckten oder auf der Rückseite in der Sachbezeichnung oder im Zutatenverzeichnis.

Bei einem Produkt erfuhr man lediglich in türkischer Sprache, dass es sich um gefärbte Oliven handelt, oder wenn man die E-Nummer 585 richtig zu interpretieren wusste. Im deutsch­sprachigen Zutatenverzeichnis beziehungsweise in der Sachbezeichnung ist nämlich nur von "schwarzen Oliven" die Rede. 

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Deklaration schwarz gefärbter Oliven

Zum Färben der Oliven werden Substanzen wie Eisengluconat (E 579) oder Eisenlaktat (E 585) verwendet. Das gilt zwar als gesundheitlich unbedenklich, dennoch würden die Verbraucher zu wenig deutlich darauf hingewiesen, kritisieren die Konsumentenschützer.

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