Das nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt nun auch schriftlich eine Corona-Auffrischungsimpfung, den vierten Stich, für Menschen ab 65 Jahren und Risikopersonen. Am Donnerstag wurde die aktualisierte Anwendungsempfehlung für die Corona-Schutzimpfung veröffentlicht. Eine allgemeine Empfehlung für einen vierten Stich für gesunde, immunkompetente Menschen im Alter von zwölf bis 64 Jahren haben die Expertinnen und Experten derzeit nicht ausgesprochen.
Sie erwarten eine solche Empfehlung für den Herbst. Auf persönlichen Wunsch ist die Auffrischungsimpfung derzeit für alle Personen ab zwölf Jahren vier Monate nach der Drittimpfung möglich, geraten wird zu einem Abstand von sechs Monaten.
Grundimmunisierung
Die erste Impfserie umfasst derzeit bei allen Vakzinen zwei Immunisierungen im Abstand von drei Wochen. Ab sechs Monaten danach wird die Drittimpfung verabreicht, dann ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Sofern gesunde Personen zwischen zwölf und 64 Jahren die Grundimmunisierung erhalten haben, tendieren "sie in der Regel nicht zu schweren Verlaufsformen mit stationären Aufenthalten", so die Einschätzung des NIG.
Eine allgemeine Empfehlung für die Auffrischungsimpfung erwarten die für die Entscheidung zuständigen Experten für den Herbst. Dann wird die Bundesregierung laut Gesundheitsministerium auch eine niederschwellige Impfkampagne in Betrieben, Vereinen, etc. starten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch wieder per Brief über die Auffrischungsimpfung informiert werden, kündigte das Ministerium am Donnerstag an.
So lautet die Empfehlung
In der aktualisierten Anwendungsempfehlung wird eine Auffrischungsimpfung (vierter Stich) für "Personen ab 65 Jahren und Risikopersonen ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen und/oder bei denen Umstände gegeben sind, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 bedingen können, oder bei denen ein kürzerer Impfschutz zu erwarten ist", empfohlen. Die Impfung soll "frühestens vier Monate, besser aber erst sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (dritte Impfung) oder nach einer (PCR-bestätigten) Infektion" erfolgen.
"Gemeinsam mit den Ländern sprechen wir jetzt besonders die Über-65-Jährigen an, um sie von einer Auffrischungsimpfung überzeugen", meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung. Die Zulassung eines Variantenimpfstoffes soll ausdrücklich nicht abgewartet werden. "Die derzeit verfügbaren Impfstoffe sind weiterhin hoch effektiv in der Vermeidung von Hospitalisierungen, Komplikationen und schweren Krankheitsverläufen", hält das NIG in seiner aktualisierten Anwendungsempfehlung fest. Kindern unter fünf Jahren empfiehlt das NIG nach wie vor keine Impfung.
Neuerliche Infektionen keinesfalls ausgeschlossen
Das NIG wies in der Empfehlung auch darauf hin, dass die Infektion mit einer Omikron-Variante andere immunologische Eigenschaften hat als Infektionen mit vorangegangenen Virusvarianten. Eine Infektion mit BA.1 oder BA.2 führt zu keiner anhaltenden und belastbaren Immunität, sodass kein guter Schutz gegen eine neuerliche Infektion mit den derzeit vorherrschenden Varianten (BA.4, BA.5) besteht. Deshalb ersetzt eine durchgemachte Infektion jeglicher Variante keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung. Kam es zu mehreren Infektionen, so wird der Impfabstand ab der letzten Infektion gerechnet.