Per Verordnung hat der damals noch amtierende Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im Jänner ein Register für hospitalisierte Covid-Patientinnen und -Patienten eingerichtet. Das soll das Krisenmanagement erleichtern, die Länder sollen Daten in das von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) geführte Tool einmelden. Das hat auch Gecko-Leiterin Katharina Reich im Interview mit der Kleinen Zeitung für den Sommerbeginn in Aussicht gestellt. Umfassend meldet bisher allerdings nur das Burgenland ein, aus Vorarlberg gibt es weitgehend umfassende Meldungen, ansonsten nur vereinzelte.
Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos von Pandemiesprecher Gerald Loacker durch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hervor. Darin ist festgehalten, dass in Tirol "bereits einige Krankenanstalten Daten in das Covid-19 Register", einmelden und sich weitere vorberieten. Auch aus Kärnten "melden einzelne Krankenanstalten ebenfalls bereits Daten". Oberösterreich bereitet sich laut Ministerium "intensiv auf eine umfassende Datenmeldung vor", die Steiermark "prüft derzeit noch Umsetzungsmöglichkeiten". Salzburg, Niederösterreich und Wien wurden in der Anfragebeantwortung überhaupt nicht erwähnt.
Unterschiedliche Datenquellen
Die Neos stellten auch Fragen zu den unterschiedlich geführten Coronatoten-Daten. Laut den Ministerien gab es bisher 18.764 Covid-Tote, laut AGES 20.029. Im April wurden Tausende Covid-Tote "nachgemeldet", erstmals hat das Gesundheitsministerium die Daten des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) mit der Todesursachenstatistik abgleichen lassen. Aus der Beantwortung geht hervor, dass es wohl weiterhin unterschiedliche Daten geben wird. Denn die Statistik Austria zählt Tote, die an den Folgen von Covid gestorben sind, als Covid-Tote. Das auch, wenn der Tod erst Monate nach der Positiv-Testung eintritt. Beim EMS werden Todesfälle registriert, die in zeitlicher Nähe zu einer Infektion stattgefunden haben. Somit zählen hier als Covid-19-Tote laborbestätigte Infizierte, bei denen im EMS zwischen dem Status "Erkrankung" und dem Status "Tod" der Status "Genesen/Geheilt" nicht vorgelegen hat.
Die aufwendigere und komplexere Erhebung der Statistik Austria ist tagesaktuell nicht durchführbar, enthält dadurch jedoch ex-post exaktere Daten, betonte das Ministerium. Der Nachmeldeprozess erfolgt im Rahmen eines jährlichen Datenabgleiches, damit die Daten einheitlich und in hoher Qualität vorliegen. Der Datenabgleich bedingt eine genaue Analyse im Sinne der Qualitätssicherung und kann erst im darauffolgenden Jahr erfolgen, sobald die Daten der Statistik Austria konsolidiert vorliegen, erläuterte das Ministerium in der Beantwortung.