Wer darf Befreiungen von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen ausstellen?
MARIA PAULKE-KORINEK: Es ist notwendig, dass die temporären Ausfallsgründe im zentralen Impfregister landen müssen. Hier gibt es zum einen den Weg über Spezialambulanzen, zum anderen über Gynäkologinnen und Gynäkologen im Fall von Schwangerschaften und der dritte Weg sind Epidemie- bzw. Amtsärzte. Es müssen dann auch entsprechende ärztliche Befunde und Dokumentationen vorgelegt werden.
Ausnahmen von der Impfpflicht
Covid-19-Impfung: Muss ich mich nach einer Nebenwirkung noch einmal impfen lassen?
![Maria Paulke-Korinek leitet im Gesundheitsministerium die Abteilung Impfwesen, die Ärztin ist auch im Nationalen Impfgremium vertreten Maria Paulke-Korinek leitet im Gesundheitsministerium die Abteilung Impfwesen, die Ärztin ist auch im Nationalen Impfgremium vertreten](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/gb6w27-PK-AKTUELLER-STAND-DER-CORONA-SCHUTZIMPFUNG-PAULKE-KORINEK_1644170984678880_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/PK-AKTUELLER-STAND-DER-CORONA-SCHUTZIMPFUNG-PAULKE-KORINEK_1644170984678880_v0_h.jpg)
![Martina Marx](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/3u6wxr-Marx_Martina-512.png/alternates/SQUARE_200/Marx_Martina-512.png)