Es ist keinkrebsförderndes Risiko von Sonnenschutzmitteln nachgewiesen - das stellten die AG Photomedizin sowie die AG Melanom und dermatologische Onkologie der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) am Donnerstag in einer Aussendung fest. Sie empfehlen uneingeschränkt deren Einsatz.
Hintergrund ist eine Mitteilung eines Labors an die US-Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) von Mai, laut der in 43 von 224 getesteten Sonnenschutzmitteln und acht von 48 After-Sun-Präparaten Benzol, das als potenziell karzinogene Substanz eingestuft wird, nachgewiesen worden sei. "Bisher wurde kein krebsförderndes Risiko von Sonnenschutzmittel beim Menschen nachgewiesen, während zahlreiche Studien deren Nutzen bestätigen, vor den negativen Folgen von Sonnenlichtexposition wie verstärkter Hautalterung und der Entstehung von weißem und schwarzem Hautkrebs effektiv zu schützen", entgegnete nun Angelika Hofer, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Photomedizin der ÖGDV.
Sonnenschutzmittel unterliegen der Kosmetikverordnung
Grundsätzlich unterliegen Sonnenschutzmittel der Kosmetikverordnung und daher dürfen ihre Inhaltsstoffe bei normalem oder vorhersehbarem Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht schädigen. In der Europäischen Union werden Produktion und In-Verkehr-Bringung von Sonnenschutzmitteln als kosmetische Mittel durch einen ständigen Ausschuss (SCCS) überwacht und im Bedarfsfall national behördlich überprüft. Beunruhigte Konsumenten können außerdem im Internet einsehen, ob ihre Sonnenschutzprodukte kürzlich getestet worden sind und keine Benzolrückstände aufweisen. Einzelne Hersteller haben reagiert und die beanstandeten Produkte umgehend vom Markt genommen.