Nach einem positiven Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus kann die Nachtestung mit einem genaueren PCR-Test ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Das Gesundheitsministerium hat in Hinblick auf die „Fallzahlen und die Arbeitsbelastung der Bezirksverwaltungsbehörden“ einen entsprechenden Erlass an alle Landeshauptleute verschickt.
Auch die Quarantäne der mit einem Antigen-Test positiv getesteten Person ist damit in gewissen Fällen ohne bisher verpflichtende PCR-Nachtestung möglich. „Es wird klargestellt, dass ein positiver Antigen-Test bereits die Grundlage für die Absonderung der betroffenen Person darstellt und die Kontaktpersonenerhebung so rasch wie möglich durchgeführt werden muss. Ebenso können auf dieser Basis erhobene Risiko-Kontaktpersonen bereits als Ansteckungsverdächtige abgesondert werden“, heißt es dazu.
Zudem kann bei einer Überlastung der behördlichen PCR-Testkapazitäten „bis auf Weiteres bei einer Person, die Krankheitssymptome aufweist und die ein positives Antigen-Testergebnis hat, die Bestätigung durch einen PCR-Test entfallen, wenn die Erfassung des Antigen-Testergebnisses im EMS (Epidemiologischen Meldesystem des Bundes, Anm.) sichergestellt ist.“ Bei behördlichen Testungen von symptomatischen Personen sollen gewisse Gruppen, wie etwa jene mit Fieber oder solche ohne Geschmackssinn, künftig priorisiert werden.