Zuerst die gute Nachricht: Aus dem aktuellen Lebensmittelsicherheitsbericht des Gesundheitsministeriums und der Ages: Bei 84,3 Prozent der 25.752 im Jahr 2029 untersuchten Lebensmittelproben gab es keine Beanstandungen. Den allergrößten Teil der Nahrungsmittel, die in Österreich auf den Tisch kommen, kann man sich also ohne Bedenken schmecken lassen.

Sauer stößt den Testern allerdings die Kennzeichnung der Lebensmittel oder zur Irreführung geeignete Informationen auf den Verpackungen auf: Sie traten bei 2252 Proben auf und bilden damit die größte Gruppe der Beanstandungen.

Wie man sich als Konsument vor Fehlkäufen schützen kann und was die Formulierungen bedeuten, erklärt Wolfgang Leger-Hillebrand, Branchenmanager Lebensmittelsicherheit bei der Quality Austria.

  • Unterschied „Allergene Stoffe“ und „Frei von …“. Allergene Stoffe müssen im Zutatenverzeichnis verpflichtend hervorgehoben werden. Zum Beispiel durch eine andere Schrift oder Fettdruck. Zu diesen 14 Stoffen zählen übrigens auch Sellerie, Senf oder Sesamsamen und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse. Ganz anders ist die Sache allerdings bei freiwilligen Angaben zu bestimmten Inhalts- und Zusatzstoffen: Findet sich auf dem Etikett der Hinweis „frei von …“ und diese Stoffe kommen in vergleichbaren Lebensmitteln gar nicht vor, könnte bereits eine Täuschung oder eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ vorliegen. Ist so ein Hinweis dennoch vorhanden, sollten sich Verbraucher davon nicht blenden lassen.
  • Bezugnahme auf Landwirte hinterfragen. Die deutsche Sprache kennt viele Feinheiten. Die Frage, ob eine Produktinformation irreführend ist, ist daher in der Praxis nicht immer einfach zu beantworten. Es kommt immer auch darauf an, wie eine Aussage von Konsumenten verstanden werden kann. Findet sich beispielsweise auf einem industriell hergestellten Produkt ein Bezug zu Bauern, muss eine Klarstellung am Etikett erfolgen, worauf sich die Aussage bezieht. Stammen zum Beispiel nur einzelne Zutaten aus bäuerlicher Produktion oder alle? Da muss man genau hinschauen.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit Verbrauchsdatum verwechseln. Eine Situation, die wahrscheinlich jeder kennt: Bei einem originalverpackten Lebensmittel im Kühlschrank ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, weil mag ganz darauf vergessen hat - und die landen dann meist im Müll. Dabei besagt dieses Datum nicht, dass ein Produkt nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Es besagt lediglich, dass das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung die volle Genussfähigkeit mindestens bis zu diesem Datum behält. Bei geringer Überschreitung, ordnungsgemäßer Lagerung und wenn Aussehen und Geruch in Ordnung sind, spricht in der Regel nichts gegen einen Verzehr. Anders verhält es sich hingegen mit dem Verbrauchsdatum, das auf leicht verderblichen Waren wie zum Beispiel Frischfleisch oder Fisch angeführt werden muss. Die Formulierung lautet in der Regel „zu verbrauchen bis“. Ist dieses Datum überschritten, sollte ein Lebensmittel nicht mehr gegessen werden.
  • Zum Verzehr geeignet, aber Vorsicht beim Erhitzen. Zusatzstoffe gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Zugelassen werden sie nur, wenn sie als unbedenklich gelten. Manche werden aber auch nur für den Einsatz bei bestimmten Lebensmitteln zugelassen, wie etwa der künstliche Süßstoff Sucralose. Er hat keinen Brennwert, aber die 600-fache Süßkraft von Haushaltszucker. Anzutreffen beispielsweise in Konserven, Limonaden, Marmeladen oder Brotaufstrichen, wobei die Verwendung verpflichtend auf dem Etikett ausgewiesen werden muss („Sucralose“ oder „E-955“). Eine Erhitzung auf mehr als 120 Grad Celsius ist allerdings nicht zu empfehlen. Sollte man dennoch sucralosehaltige Nahrungsmittel zum Kochen verwenden, ist es ratsam sie erst nach dem Abkühlen zuzusetzen.
  • Gütezeichen geben Orientierung. Beim Studieren der Lebensmitteletiketten kommt der kritische Konsument auch an den mittlerweile unzähligen Gütesiegeln beziehungsweise Gütezeichen nicht vorbei. Manche davon sind relativ neu, andere gibt es bereits seit Jahrzehnten. Eines davon ist das Austria Gütezeichen, das den Konsumenten in Österreich bereits seit mehr als 70 Jahren Orientierung beim Einkauf bietet. Die Prüfungen werden permanent an den jeweils letzten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst, um die Erwartungen der Verbraucher bestmöglich zu erfüllen.

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