Zu eng, zu heiß, zu umständlich: Der Mund-Nasen-Schutz erfreut sich nicht bei allen Menschen großer Beliebtheit. Klarsichtvisiere aus Kunststoff gelten seit Monaten als Alternative. Die umstrittenen "Gesichtsschilder", die nicht dieselbe Schutzwirkung wie Masken haben, sollen nun allerdings verboten werden. 

Das Verbot sei nun doch Teil der Verordnung, die um Mitternacht in Kraft tritt. Das wurde vorab bekannt und Gesundheitsminister Rudolf Anschober bestätigte es.

1. Warum wird die Wirksamkeit von Gesichtsvisieren angezweifelt?

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2. Wofür sind Visiere im ursprünglichsten Sinne vorgesehen?

Die transparenten Visiere schützen die Augen vor kleinen Teilchen, die in der Luft herumfliegen. Im Einsatz sind sie deshalb im medizinischen Bereich, wie etwa beim Zahnarzt. Deshalb sind für den Hygiene-Experten Klaus Vander (LKH Graz) solche Visiere im Kampf gegen das Virus lediglich „eine Farce“. Bereits Ende September bezeichnete Vander im Gespräch mit der „Kleinen Zeitung“ den Einsatz von Visieren als „Suggestion, die nie etwas gebracht hat“. Auch die Kinnmaske als eine Art Spuckschutz sei in seinen Augen wenig sinnvoll: „Man könnte sich stattdessen auch eine Hühnerfeder auf den Kopf stecken. Das wäre vielleicht attraktiver und ähnlich wirksam.“

3. Warum wurden Gesichtsvisiere als Alternative für den Mund-Nasen-Schutz erlaubt?

Damit für Betriebe und Beschäftigte Rechtssicherheit herrscht, haben Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Arbeitsministerin Christine Aschbacher noch im Mai grünes Licht für Gesichtsvisiere gegeben. „Ein Gesichtsvisier ist eine geeignete und praktische Alternative zum Mund-Nasen-Schutz“, hieß es damals. Erst Ende September ruderte man zurück: Auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums wird seitdem auch von einem Visier abgeraten. Es sei laut Covid-19-Maßnahmenverordnung zwar jede Schutzvorrichtung erlaubt, die Mund- und Nasenbereich abdecke, aber: „Basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ empfiehlt das BMG, einen „eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz statt eines Visiers oder eines Kinnschutzes zu tragen“.

Nun folgt doch das Verbot der Gesichtsschilde. Das Verbot sei nun doch Teil der Verordnung, die um Mitternacht in Kraft tritt. Es werde allerdings eine Übergangsphase geben, und Ausnahmen etwa für Asthmatiker.