Das neue Ärztegesetz, das sich momentan in Begutachtung befindet, enthält einen entscheidenden Zusatz, der die Wogen hochgehen lässt: Demnach soll die Tätigkeit des Arztes in Zukunft auch alle „komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren“ umfassen. Eine Gruppe, die gegen die Neufassung aufbegehrt, sind die Osteopathen - die Befürchtung: Nur noch Ärzte sollen Osteopathie ausüben dürfen. Diese entgegnen jedoch in Person von Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres: „Es geht uns Ärzten nicht darum, hier ein Geschäft zu übernehmen“, und fügt an: „Die Gesetzesänderung geht auch nicht von uns aus.“ Vielmehr wolle das Gesundheitsministerium den Wildwuchs im Bereich der Alternativmedizin in den Griff bekommen. „Es soll nicht mehr möglich sein, dass selbst ernannte Wunderheiler in Anklagefällen freigesprochen werden, weil die gesetzliche Basis fehlt.“ Das Gesetz richte sich nicht gegen Anbieter mit einer seriösen Ausbildung.
Notwendige Regulierung
Die Regulierung des Marktes findet auch Diana Stöckl, Obfrau der österreichischen Gesellschaft für Osteopathie, wichtig und überfällig: „Es ist in unserem Sinne, dass nicht mehr jeder nach einem Wochenendkurs Osteopathie anbieten kann.“
Aber: Mit der Gesetzesänderung gehe man den falschen Weg: „Es gibt weiterhin keine Regulation beim Beruf, keine Qualitätskriterien“, ärgert sich Stöckl. „Mit dem neuen Gesetz bleiben wir in einer rechtlichen Grauzone.“
Der Hintergrund: Osteopathie ist kein geschützter Beruf, prinzipiell könne sich jeder Osteopath nennen. Doch in Österreich gibt es zwei Schulen, die eine anerkannte, mehrjährige Ausbildung anbieten - auch die Gesellschaft für Osteopathie akzeptiert nur gut ausgebildete Mitglieder, die meist Ärzte oder Physiotherapeuten sind. „Wir fordern, dass Osteopathie ein definierter Gesundheitsberuf wird“, sagt Stöckl. Doch diese Bemühungen wurden bisher vom Gesundheitsministerium nicht erhört - auch zum Ärztegesetz will sich das Ministerium erst nach Ende der Begutachtungsfrist - bis inklusive 8. November - äußern.