Bereits seit September letzten Jahres ist das Gesetz in Kraft, doch darüber gesprochen wurde noch kaum: Menschen, die an einer Schlafapnoe leiden und deshalb tagsüber sehr müde sind, kann der Führerschein vorübergehend abgenommen werden, wenn sie sich nicht behandeln lassen.
Diese Regelung gilt für alle Führerscheinbesitzer - betrifft aber vor allem Berufsfahrer, wie Bus- oder Lkw-Fahrer. Denn diese müssen regelmäßig zu amtsärztlichen Kontrollen und werden dort ab sofort auch nach Symptomen einer Schlafapnoe befragt. „Besteht ein Verdacht, wird der Betroffene ins Schlaflabor oder zum Lungenfacharzt geschickt“, sagt Schlafmediziner Wolfgang Mallin. Der Patient wird auf eine Therapie eingestellt und muss diese auch anwenden - dann bekommt er seinen Führerschein zurück, befristet. Diese Befristung kann ein bis drei Jahre betragen, je nach Art des Führerscheins.
Gefahr Sekundenschlaf
Der Hintergrund: Das Schlafapnoe-Syndrom führt in vielen Fällen zu einer starken Müdigkeit tagsüber, die wiederum die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Laut Experten sind Schlafapnoe-Patienten sieben Mal häufiger in Verkehrsunfälle involviert.
Während Berufsfahrer regelmäßig zum Amtsarzt müssen, sieht dieser den „normalen“ Autofahrer nach der Führerscheinprüfung meist nie mehr. Daher wird es auch schwierig werden, dieses Gesetz zu exekutieren, wie man auch beim Verkehrsministerium weiß: „Die Behörde kann das nur exekutieren, wenn sie von der Erkrankung erfährt“, heißt es dort. Und das gelte auch für alle anderen Krankheiten, die potenziell zu Fahrbeeinträchtigungen führen könnten (z. B. Diabetes).
Lungenfachärzte, die Schlafapnoe-Patienten behandeln, haben auch keine Meldepflicht gegenüber den Amtsärzten.
Herzinfarkt, Schlaganfall
„Wir hoffen nur, dass das neue Gesetz nicht dazu führt, dass Menschen aus Angst um ihren Führerschein wegen ihrer Schlafapnoe nicht mehr zum Arzt gehen“, sagt Schlafmediziner Mallin. Schließlich habe die Schlafapnoe dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit.
Sonja Saurugger