Spätestens am heutigen Donnerstag veröffentlichen pharmazeutische Unternehmen ihre geldwerten Leistungen, die im vergangenen Jahr an Ärzte, Krankenhäuser und andere Angehörige sowie Institutionen der Fachkreise erbracht wurden.

Die Pharmaindustrie versucht seit Jahren, sich in Sachen Transparenz bei den Geldflüssen an Ärzte und Organisationen eine sprichwörtlich weiße Weste zuzulegen. In Europa werden die selbst auferlegten Offenlegungsmaßnahmen allerdings nur über die Homepages der einzelnen Unternehmen realisiert, so auch in Österreich.

Nur wer zustimmt, darf genannt werden

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Hierzulande werden auch nur jene Ärztenamen veröffentlicht, die damit einverstanden sind. Voraussetzung für die individuelle Offenlegung ist nämlich die Zustimmung der Betroffenen. „Wir tragen hier dem Datenschutz Rechnung, weshalb alle Empfänger von geldwerten Leistungen auch um ihre Zustimmung zur Nennung ihres Namens gefragt werden. In der ersten Welle haben sich noch nicht alle Ärzte dazu bereit erklärt. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Zustimmungsrate von Jahr zu Jahr höher wird. Unser Ziel ist die individuelle Offenlegung", erklärt Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig.

Anders präsentiert sich die Sachlage in Großbritannien, wo alle Zahlungen und Ärzte aufgeführt werden.

Der britische Glaxo-Konzern hat alle Mediziner dazu verpflichtet. Dabei geht er nicht zimperlich vor: "Wenn es keine Einverständniserklärung gibt zur Veröffentlichung, dann gibt es auch keinen Vertrag mit diesem Arzt", erklärte Glaxo-Direktor Ronald Pichler in einem Beitrag von Ö1.