Amalgamfüllungen werden ab 1. Jänner 2025 der Vergangenheit angehören, denn laut EU-Quecksilberverordnung dürfen neue „Plomben“ aus diesem Material ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Der Grund: Quecksilber ist hochgiftig und neben anderen Metallen wichtiger Bestandteil von Amalgamfüllungen, der Eintrag in die Natur soll durch das Verbot verringert werden. Ist eine Amalgamfüllung richtig eingesetzt und unbeschädigt, weist sie etwa keine Risse auf, gilt diese Art der Füllung aber als gesundheitlich unbedenklich.

Es sei ein Material, das gerade im kassenzahnärztlichen Bereich regelmäßig verwendet werde, sagt Günter Gottfried. Er ist Vizepräsident der österreichischen Zahnärztekammer. „Es ist kostengünstig, rasch und einfach zu verarbeiten, es ist antimikrobiell sowie langlebig. Es ist eine Füllung, die ausreichend zweckmäßig ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet.“ All das sind Gründe, wieso Amalgam das einzige Füllungsmaterial ist, das zur Gänze von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bezahlt wird.

Kostspielige Amalgamalternativen

Doch wie gesagt, dieses Material steht den Kassenzahnärztinnen und -ärzten ab Jänner nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund verhandeln die ÖGK und die Zahnärztekammer seit einigen Monaten über eine alternative Kassenleistung. Die Krux an der Sache: Alternativen gibt es, allerdings sind diese allesamt kostenintensiver. Eine Füllung aus Kunststoff (Komposit) kostet zwischen fünf und zehnmal so viel wie Amalgam, jene aus Keramik oder Gold mehr als das Zwanzigfache. „Aktuell sind hauptsächlich Glasionomerzement und Komposit Gegenstand der Verhandlungen“, sagt Gottfried. „Momentan sind diese Privatleistungen.“

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Laut Stellungnahme der ÖGK gegenüber der Kleinen Zeitung sei auch Alkasit eine Amalgamalternative. Dieses werde ab Jänner flächendeckend in den 61 Zahngesundheitszentren der ÖGK verwendet. Bereits seit drei Jahren werde es etwa im Grazer Zentrum eingesetzt. Für Gottfried kommt Alkasit als Kassenleistung eher nicht in Frage. Zu kurz sei es auf dem Markt, zu wenig erprobt. „Alkasit ist für uns noch ein großes Fragezeichen.“

Die Meinungen gehen also definitiv auseinander, via Aussendung ließ Andreas Huss, Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherung und ÖGK, am Freitag (25. Oktober) mitteilen, dass die Kasse „überzogene Forderungen der Zahnärztekammer auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht akzeptieren“ wird. Glasionomerzement, wie von der Kammer gewünscht, könne man als einziges Füllmaterial nicht akzeptieren, da die Einsatzmöglichkeiten des Materials nur eingeschränkt möglich seien und dies einen deutlich höheren Tarif als bisher bedeuten würde. Man werde Glasionomerzement aber, neben Alkasit, ab 2025 in den eigenen Zentren einsetzen, allerdings nur bei kleinen Füllungen und nicht bei Mahlzähnen.

Was bedeutet dies nun für Patientinnen und Patienten? Wenn es zu keiner Einigung kommt, ist ab Jänner jede Seitzahnfüllung eine Privatleistung. Das heißt, die Kosten sind aus der eigenen Tasche zu bezahlen und dann muss bei der Kasse um Rückerstattung angesucht werden - wie bei jeder anderen Wahlarztleistung auch. Für Menschen, die sich einen Selbstbehalt nicht leisten können, könnte das zu Problemen führen. Aktuell übernimmt die ÖGK „die Kosten im Seitenzahnbereich für Amalgamfüllungen. Im Frontzahnbereich zahlt die Gesundheitskasse sogenannte Kompositfüllungen“, so die Kasse. Und weiter: „In der Steiermark werden in den neun Zahngesundheitszentren die Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihre Füllungen auf Kosten der Gesundheitskasse bekommen.“

Müssen Füllungen aus der eigenen Tasche bezahlt werden?

Dennoch sieht der Zahnärztekammervertreter den niederschwelligen Zugang zur Kassenversorgung bedroht, auch weil der überwiegende Anteil der Versorgung in Kassenordinationen erfolge und eben nicht in den ÖGK-Zentren. Zudem würden aufgrund des Kostendrucks schon jetzt Kolleginnen und Kollegen aus dem Kassenvertrag aussteigen bzw. überlegen, dies zu tun. „Wir haben einen sozialen Auftrag zu erfüllen, haben aber einen geringen Anstieg der Kassentarife.“ Vielfach müssten Kassen- durch Privatleistungen in Ordinationen querfinanziert werden – eben weil diese nicht mehr kostendeckend zu erbringen sind. Gottfried führt als ein Beispiel eine Zahnextraktion an: 23,80 Euro ist der Kassentarif für einen solchen gezogenen Zahn. „Da ist das Lokalanästhetikum schon inkludiert, ebenso die sterilen Instrumentarien und so weiter. Wenn alles reibungslos funktioniert, bleiben uns als Zahnarztlohn abzüglich aller Kosten 3,69 Euro.“

Deswegen sei es wichtig, nicht aus einer Privatleistung, etwa im Fall der Kunststofffüllung, eine schlecht dotierte Kassenleistung zu machen, so Gottfried. Denn dann sei die Gefahr, dass weitere Kassenverträge zurückgelegt werden, umso größer. Auch das wird wohl Mitte November diskutiert werden müssen, wenn ÖGK- und Zahnärztekammer-Vertreter das nächste Mal aufeinandertreffen.