Dass manche Hautärzte und Hautärztinnen in der Steiermark seit Anfang Juli 50 Euro für die Ganzkörperuntersuchung einheben, wir haben hier berichtet. Kurz zusammengefasst: Die steirische Ärztekammer stützt sich auf ein juristisches Gutachten, das besagt, dass die Ganzkörperkontrolle von Muttermalen nicht vom Leistungskatalog, den man mit der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbart hat, umfasst wird. Daher die 50 Euro, die nicht in allen, aber manchen Ordinationen nun eingehoben werden. Die ÖGK hingegen hat eine andere Rechtsauffassung, seit Jahrzehnten sei es in der Praxis so, dass die vorsorgliche Muttermal-Ganzkörperkontrolle direkt mit der ÖGK verrechnet werde. Bislang gab es bei der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark übrigens keine Beschwerden bzw. Meldungen zu diesem Thema.