Am 2. Juli wurde es nach jahrelangem Ringen im Landtag beschlossen, das steirische Pflege- und Betreuungsgesetz: Es regelt zentrale Punkte wie Hauskrankenpflege, Tagesbetreuung, Kurzzeit-, Übergangs- und Langzeitpflege sowie Heimkontrollen. Das Gesetz hat sich der Devise „mobil vor teilstationär vor stationär“ verschrieben, in der Begutachtungsfristen wurden schon viele Kritikpunkte wie den weiter bestehenden Regress in bei 24-Stunden-Betreuung angesprochen, die Kleine Zeitung hat mehrfach berichtet. Der Beschluss wurde von den Koalitionspartnern als Meilenstein gefeiert - für Vertreter von Salz, der steirischen Alzheimerhilfe gab es allerdings ein böses Erwachen, als sie das Gesetz in seiner Endfassung sahen: „Es ist für uns unverständlich, dass die Erkrankung Demenz mit keinem Wort erwähnt wird“, sagt Salz-Obfrau Claudia Knopper. Der Verein hatte im Namen der An- und Zugehörigen von Demenzpatienten in der Steiermark eine 17-seitige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben, Niederschlag finden die darin geäußerten Anliegen laut Knopper aber keine: „Es bleibt für uns weiterhin völlig unklar: Wohin kann sich eine Familie wenden, wenn ein Demenzpatient aufgrund seiner Erkrankung die ‚normalen‘ Pflegeeinrichtungen nicht mehr nutzen kann?“