Rund um die Impfung gegen Covid-19 grassieren in sozialen Medien verschiedenste Mythen darüber, welche Schäden diese hervorrufen kann. Wie bei jedem medizinischen Präparat gibt es auch bei der Covid-Impfung Reaktionen sowie Nebenwirkungen. Erleidet man einen Impfschaden, hat man in Österreich Recht auf Entschädigung. Bis Ende 2023 sind laut Informationen aus dem Gesundheitsministerium 2251 Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz eingelangt. 846 davon wurden abgelehnt, 340 anerkannt. In 1065 Verfahren wurde noch nicht entschieden.
Verabreicht wurden seit Beginn der Impfkampagne im Jahr 2021 21.066.145 Impfdosen. Das bedeutet, dass in 0,01 Prozent der Fälle um Entschädigung angesucht wurde, gewährt wurde diese in 0,0016 Prozent der Fälle – gerechnet auf die Gesamtzahl der verabreichten Dosen. Impfschäden sind also äußerst selten und die Covid-19-Impfstoffe können als sicher bewertet werden – wie dies zahlreiche Fachleute während der letzten drei Jahre immer wieder betont haben. Auch gegen die aktuell dominierenden Varianten schützen die Covid-Vakzine weiterhin sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen sowie Tod.
Geht ein Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz ein, wird vom Gesundheitsministerium bei den behandelnden Ärzten die Krankengeschichte des Betroffenen eingeholt. Alle gesammelten Daten gehen dann an Sachverständige – Sachverständige wie Andrea Grisold, Leiterin des Bereichs Klinische Mikrobiologie, Krankenhaushygiene und Impfungen an der Med Uni Graz. „Ich trete dann mit den betroffenen Personen in Kontakt, um eine persönliche Befundaufnahme zu machen“, erklärt Grisold. „Es geht darum, festzustellen, welche Beschwerden das mit Antragstellung waren bzw. ob diese Beschwerden weiter vorhanden oder abgeklungen sind“, sagt die Expertin. Neben der Einschätzung durch die Sachverständigen erfolgt immer noch ein Abgleich mit der gesamten aktuellen Literatur, um die Frage zu beantworten: Ist die gesundheitliche Beeinträchtigung die Folge einer Covid-Impfung?
Wie hoch die Entschädigungen ausfallen
Danach geht das Gutachten der Sachverständigen zurück an das Ministerium, welches – im Fall des Falles – die Höhe der Entschädigung festlegt. „In den meisten Fällen handelt es sich um Einmalzahlungen“, sagt Grisold. Von 340 Entschädigungen entfallen 281 Einmalzahlungen in der Höhe zwischen 1305,50 und 8683 Euro. Durchschnittlich wurden also 1900 Euro an Betroffene ausbezahlt. Rentenleistungen wurden durchschnittlich in der Höhe von 560 Euro monatlich ausbezahlt, in 26 Fällen werden diese dauerhaft ausbezahlt.
Geltend gemacht wurden unterschiedlichste gesundheitliche Schädigungen, etwa Müdigkeit, Fieber, Glieder- und/oder Kopfschmerzen, Schwindel sowie Kreislaufprobleme und Taubheit von Gliedmaßen. Weiters waren Thrombosen, Herzmuskelentzündungen, das Guillain-Barré-Syndrom, Embolien oder auch das Chronic Fatigue Syndrom sowie Herpes Zoster medizinische Gründe für eine Entschädigung.
Anträge sind rückläufig
Grundsätzlich war die Zahl der Anträge im Vergleich zu 2022 im Vorjahr rückläufig. Wurden im Jahr 2022 insgesamt 1341 Anträge gestellt, waren es 2023 566. Im ersten Jahr der Impfkampagne, 2021, waren es derer 344.