Mit dem 1. Mai treten Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) in Kraft. Mit dem Stichtag werden Verkehrssünder in Österreich stärker zur Kasse gebeten: Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro. "Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Ein Verstoß gegen die Pflicht, einen Sicherheitsgurt im Auto sowie einen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds zu verwenden, kostet als Organmandat an Ort und Stelle künftig 50 statt bisher 35 Euro – eine Anzeige bis zu 100 Euro. "Zusätzlich drohen wie bisher zivil- und strafrechtliche Folgen, wie beispielsweise Nachteile bei Schadenersatzansprüchen oder bei Versicherungsleistungen", erklärt der Jurist.