Spritpreise steigen durch CO₂-Bepreisung

Die zusätzliche CO₂-Bepreisung, die im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn 2023 weiter erhöht. Ursprünglich geplant war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO₂. Aufgrund der Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin.

Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die einmalig für Neufahrzeuge zu entrichten ist, steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO₂ je Kilometer emittieren. Das entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies beispielsweise ein Plus von 300 Euro im Vergleich mit dem Jahr 2022.

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Pkw, die mehr als 170 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen, zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert.

Darüber hinaus wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw mit Jahresbeginn auf 70 Prozent angehoben. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als 15 Liter Diesel oder knapp 18 Liter Benzin und mehr. Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu NoVA-Verschärfungen, wenn auch erst ab höheren Verbräuchen.

Es gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2022 abgeschlossen hat, ist von den NoVA-Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2023 geliefert wird.

Motorbezogene Versicherungssteuer verschärft

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Erhöhte Beträge für Pendler laufen aus

Die aufgrund der hohen Spritpreise temporär erhöhten Beträge von Pendlerpauschale und Pendlereuro sollen nur noch bis inklusive Juni 2023 gültig sein.

Autobahnvignette wird teurer

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Tarife für die Autobahnvignette angepasst: Somit kostet 2023 die Pkw-Jahresvignette 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29 Euro für Pkw bzw. 14,50 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro für Pkw bzw. 5,80 Euro für Motorräder.

Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung

Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO₂-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel 2 (maximal 960 Euro monatlich) anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat (maximal 720 Euro monatlich) versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO₂-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

Niedrigere Steuer für Wohnmobile

Für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht), bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, ändert sich ab 1. Juni 2023 die Berechnungsbasis für die motorbezogene Versicherungssteuer. Die CO₂-Emissionen sind nun nicht länger relevant, die Besteuerungsgrundlage ist wieder nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors in kW. Das gilt auch für Wohnmobile, die bereits nach dem 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.