Anlässlich des internationalen Tags gegen Lebensmittelverschwendung am 29. September hat der WWF Österreich gemeinsam mit dem Food-Saving-Unternehmen "Too Good To Go" einen Fünf-Punkte-Plan von der Politik gefordert. "Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Lebensmittelabfälle pro Kopf bis 2030 zu halbieren und entlang der Produktions- und Lieferkette zu reduzieren", so WWF-Experte Dominik Heizmann und Theo Koch, Manager von "Too Good To Go".

Rund 40 Prozent der weltweit produzierten Lebensmittel werden laut WWF verschwendet, in Österreich sind es über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg jährlich zumindest eine Million Tonnen. Das habe verheerende Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Klima: Rund zehn Prozent des globalen Treibhausgas-Ausstoßes sind auf diese Verschwendung zurückzuführen. "Das dürfen wir uns sowohl aus ethischer Sicht, als auch angesichts der Klima-, Energie- und Lebensmittelkrise nicht länger leisten", warnte Heizmann.

Eine Million Tonnen Lebensmittel landen pro Jahr im Müll
Eine Million Tonnen Lebensmittel landen pro Jahr im Müll © AIZ/Erhardt (AIZ/Erhardt)

Frankreich und Italien als Vorbilder

Bereits 2020 hatte die österreichische Bundesregierung im Regierungsprogramm Maßnahmen gegen die Verschwendung angekündigt, trotzdem fehlen laut dem WWF immer noch weitgehend die nötigen Schritte. Freiwillige Maßnahmen reichen demnach nicht aus, um das gesetzte Ziel einer Halbierung der Lebensmittelabfälle in acht Jahren zu erreichen. "Es braucht jetzt wirksame Gesetze, um die unnötige Verschwendung zu stoppen", so Heizmann. Als Vorbilder könnten hier etwa Frankreich und Italien dienen.

Mit dem geforderten Fünf-Punkte-Plan soll unter anderem die Datenlage in allen Bereichen verbessert und öffentliche Berichtspflicht für große Unternehmen im Lebensmittelsektor verankert werden. Zudem benötige es einen Beschluss von rechtlich verbindlichen Reduktionszielen für alle Sektoren der Wertschöpfungskette sowie die Festlegung einer klaren Hierarchie für den Umgang mit Lebensmittelüberschüssen. Das bedeutet unter anderem, dass Weitergabe und Weiterverarbeitung vor der Entsorgung kommen sollten.