Darf ich mit meinem Hund Gassigehen?
Ja. Mit dem Hund rauszugehen, ist eine der wenigen Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen. Allerdings nur alleine oder mit Personen, die ohnehin mit einem im gemeinsamen Haushalt leben. Das heißt: Nicht mit anderen Hundebesitzern zum Spazierengehen verabreden. Sowieso gilt: Abstand halten, eventuell Schutzmaske tragen, auf die notwendige Hygiene achten.
Darf ich mit meinem Hund spazieren gehen, wenn ich unter häuslicher Quarantäne stehe?
Nein. Steht man unter häuslicher Quarantäne, darf man mit seinem Hund nicht Gassi gehen. Aber: Man darf mit dem Tier in den eigenen Garten, das Grundstück dabei aber nicht verlassen und keine sozialen Kontakte zu anderen Menschen aufnehmen.
Ich habe keinen Garten. Wer geht dann mit meinem Hund raus?
Von offizieller Seite wird angeraten, sich schon jetzt für den Fall der Fälle vorzubereiten und sich um Ersatzbetreuung in der Familie, Nachbarschaft oder im Freundeskreis für das Tier zu kümmern. Hundepensionen dürfen geöffnet bleiben.
Ich habe niemanden, der meinen Hund betreuen kann. Was soll ich tun?
Es haben sich bereits einige private Initiativen gegründet, die Betroffenen bei der Versorgung ihrer Haustiere unterstützen. Zum Beispiel die „Pro-Hund Corona-Notfallhilfe“, die eine eigene Hotline unter Tel. 0660 12 888 99 eingerichtet hat. Der Österreichische Tierschutzverein hat die Facebookgruppe „Notfall Tierbetreuung Österreich“ ins Leben gerufen, über die sich Hilfesuchende und Freiwillige austauschen können.
Was muss eine Person bei der Abholung meines Tieres beachten, wenn ich unter Quarantäne bin oder infiziert bin?
„Bei der Übergabe des Tieres ist Kontakt zum möglicherweise erkrankten Besitzer auf ein absolutes Minimum zu beschränken“, sagt Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer. Deshalb: Abstand halten, nicht die Hände schütteln, Handschuhe tragen. „Wir empfehlen als Vorsichtsmaßnahme auch einen Wechsel der Leine, die der Besitzer nicht angegriffen hat.“
Kann ich mich über den Hund mit Covid-19 anstecken?
Nach aktuellem Stand übertragen Haustiere das neuartige Coronavirus nicht auf den Menschen.Grundsätzlich gilt: Ein Infektionsrisiko geht nicht von dem Hund aus, sondern vom möglicherweise infizierten Besitzer. Zum Überträger des Virus kann der Hund theoretisch nur dann werden, wenn es von einer erkrankten Person angeniest oder angehustet wurde. Nicht weil es selbst infiziert wurde, sondern weil das Virus auf dem Tier haftet und dort für einige Stunden überlebt. „Nachgewiesen ist diese Form der Ansteckung bisher nicht, aber Vorsicht ist derzeit immer angebracht“, sagt Frühwirth. Deshalb: In den ersten Stunden engen Kontakt zum abgeholten Tier vermeiden. Nicht streicheln, abschlecken lassen oder kuscheln. Nach dem Berühren gründlich die Hände waschen.
Ich habe einen sogenannten „Listenhund“. Darf ich dem jeden Freiwilligen in die Hand geben?
In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg dürfen sogenannte Listenhunde nur von Menschen geführt werden, die einen Hundeführerschein haben. Maulkorb und Leine sind ebenfalls Pflicht.
Was soll ich tun, wenn mein Tier krank wird. Bleiben Tierarztpraxen geöffnet?
Die tierärztliche Versorgung wird weiterhin aufrecht bleiben. Die dafür notwendigen Schutzmaßnahmen, sind aber auch in den Praxen einzuhalten. „Vor einem Besuch in einer diensthabenden Ordination oder Klinik empfehlen wir daher diese im Vorhinein telefonisch zu kontaktieren, so können entsprechende adäquate Maßnahmen getroffen werden“, so Kurt Frühwirth.