Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich stellt man auf diese Frage hin fest: „Nein. Daraus entstehen keine besonderen Verpflichtungen. Sie dürfen das Paket allerdings weder öffnen noch den Inhalt verwenden.“
An wen die Pakete ersatzweise übergeben werden können, ist laut EVZ nicht einheitlich geregelt. Die Post sehe in ihren Geschäftsbedingungen jedenfalls vor, dass Pakete auch an Hausnachbarn übergeben werden können. Wer das nicht möchte, muss beim Postamt dagegen Einspruch erheben. In den Geschäftsbedingungen von DHL liest sich das so: „Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Dem Empfänger stehen auf Wunsch alternative Zustelloptionen zur Verfügung, hierzu zählen Zustellung an einem vom Empfänger gewünschten Tag (Wunschtag), Zustellung ohne Leistung einer Unterschrift, Weitersendung oder Zustellung an eine vom Empfänger gewünschte DHL-Filiale oder Agentur zur dortigen Abholung. Auf Verlangen des Absenders können bestimmte Zustelloptionen ausgeschlossen werden.“