Das Fahrrad oder der Scooter ist besonders für ältere Schulkinder ein beliebtes Fortbewegungsmittel, um den Schulweg zurück zu legen. Die jungen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Eltern, sollten dabei wissen, was erlaubt ist und worauf die Kinder und Jugendlichen zu achten haben. DerArbö hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

Scooter

Scooter ohne Antrieb, also die klassischen Tretroller, sind wohl die häufigsten Vertreter von Schüler-Fahrzeugen. Laut Gesetz dürfen diese Roller ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Und natürlich dürfen die Scooter-Fahrer keine Fußgeher gefährden. Der Radweg ist für den Scooter übrigens ebenso tabu, wie Mehrzweckstreifen oder die Straße. Kinder unter 8 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist. Danach entfällt die Aufsichtspflicht. Dem Scooter gleichgestellt sind auch alle anderen spielzeugähnlichen Fahrzeuge wie Skateboards oder Longboards.

E-Scooter

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Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen diese elektrisch betriebenen Roller im Gegensatz zum Scooter ohne Antrieb nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Kinder sind bis zum zwölften Lebensjahr verpflichtet, einen Helm zu tragen.

Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters ohne Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) ab dem zwölften Geburtstag, oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt und im Besitz eines Fahrradausweises ist.

Fahrrad

Für das Fahrrad gelten die identen Regelungen wie für E-Scooter. Der Arbö empfiehlt jedenfalls, dass Eltern und Kinder gemeinsam den sichersten Fahrweg definieren und insbesondere Gefahrenquellen im Kreuzungsbereich gemeinsam erarbeiten und definieren. Außerdem sollte auch mit dem Scooter stets ausreichend Zeit für die Fahrt in die Schule eingeplant werden, damit der Schulweg stets sicher zurückgelegt werden kann.