Waschen, schneiden, fönen – und ein kostenloses Video dazu? Unsere Leserin traute ihren Ohren nicht, als ihr ihr Friseur nach einer Meinungsverschiedenheit bezüglich der nun wirklich georderten Haarbehandlung und der Frage, was diese kosten darf, mitteilte, er könne mit einer Videoüberzeichnung von dem Kundengespräch beweisen, dass er im Recht ist. „Darf man in einem Friseurladen mit einer Videokamera überwacht werden? Woher erhält der Besitzer die Berechtigung, seine Kunden ohne deren Wissen zu filmen?“ fragt sie sich.
Die Expertise
Wir haben die Frage an den Datenschützer Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten, weitergegeben. Er sagt: „Video-Aufzeichnungen müssen für die Betroffenen leicht erkennbar ausgeschildert werden.“ Ausnahmen seien nur Fälle, bei denen die Kennzeichnung den Erfolg vereiteln würde, etwa bei Fahndungen. „Frisiersalone fallen sicher nicht unter diese Ausnahme.“ Zusätzlich sei zu bedenken: „Wird eine Video- oder Tonaufzeichnung zur Beweissicherung für Vereinbarungen verwendet, wie in dem geschilderten Beispiel, muss zusätzlich davor der Betroffene zugestimmt haben. Das war hier aber offenbar nicht der Fall.“
Wie man sich wehren kann
Am einfachsten ist, wie Zeger betont, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen. Zu Videoüberwachungen ohne Information gebe es schon einige Entscheidungen mit Strafen bis etwa 6000 Euro. „Ich rate der Leserin zu einer Beschwerde - schon um diesen Überwachungsunfug abzustellen! Diese Beschwerden sind kostenlos und formlos“, sagt Zeger.
Beweiskraft wie im Film?
Stellt man Zeger die Frage, ob eine derartige Aufzeichnung Beweiskraft hätte in der Frage, ob die Kundin zugestimmt hat, antwortet er: „Die - für Laien - überraschende Antwort ist Ja. Auch illegal aufgenommene Aufzeichnungen können vor Gericht als Beweis zugelassen werden, das geschieht auch regelmäßig. Österreichische Filmkonsumenten sind hier durch die US-Gerichtsfilme irregeleitet, bei denen bei rechtswidrig beschafften Beweisen sogar Mörder frei kommen. So etwas gibt es in Österreich nicht.“