"Die Spülmaschine in unserer Mietwohnung ist aufgrund eines von einer Rohrverstopfung verursachten Wasserrückflusses beschädigt worden. Das Rohr war laut Installateur, der die Verstopfung behoben hat, wahrscheinlich mit Bauschutt verstopft. Der Verursacher kann meiner Ansicht nach also nur der Vermieter oder Bauträger sein“, schildert unser Leser das Problem in seiner Mietwohnung und ergänzt: „Unsere Hausverwaltung weigert sich zu zahlen, mit dem Argument, dass der Schaden nicht von ihrer Versicherung abgedeckt ist. Unsere Versicherung wiederum deckt den Schaden ebenfalls nicht“, erzählt er, wie es zu einem mittlerweile schon längeren Streit um die Kostenübernahme kam. „Wer hat in dieser Angelegenheit nun recht?“, fragt er sich.

Warum der Vermieter zuständig ist

Wir haben die Frage an den Juristen Christian Lechner von der Mietervereinigung Steiermark weitergegeben. Er sagt: „Steigleitungen, Zu- und Abflüsse im Mauerwerk werden als allgemeine Teile der Liegenschaft angesehen, die in die Zuständigkeit des Vermieters fallen. Da ich davon ausgehe, dass der Bauschutt in das Rohr nicht von Ihrem Leser eingebracht wurde, sehe ich schon den Vermieter in der Verantwortung. Grundsätzlich sollte dies nach meiner Einschätzung ein klassischer Versicherungsfall sein. Über das Mietrecht wird das Problem nicht zu klären sein. Sollte der Vermieter nicht einlenken, steht nur der Zivilrechtsweg zur Verfügung.“