Das Interesse am Modell der Bildungskarenz steigt in Österreich kontinuierlich: Wurde es 2015 von 8792 Personen genutzt, waren es 2018 bereits 9507 Personen. „Die intensive Nutzung dieses Angebots zeigt, wie ernst berufliche Qualifizierung von vielen Personen genommen wird“, sagt dazu der steirische AMS-Geschäftsführer Karl-Heinz Snobe. Denn anders als bei einem sogenannten Sabbatical geht es bei der Bildungskarenz nicht um eine längere Auszeit vom Job für eine Weltreise oder die Freiwilligenarbeit für eine Hilfsorganisation, um nur zwei Beispiele zu nennen. „Der Sinn der Bildungskarenz ist, erwerbstätigen Menschen die Chance zu geben, im gesicherten Rahmen eine Schule oder ein Studium abzuschließen, um danach mit höherem Ausbildungsniveau beim gleichen Unternehmen weiterzuarbeiten, was zur Absicherung des Arbeitsplatzes beiträgt und eventuell auch das Einkommen verbessert“, bringt es der stellvertretende Leiter des AMS Kärnten, Peter Wedenig, auf den Punkt. Der Vorteil für den Arbeitgeber? „Er nutzt die Ressourcen im eigenen Betrieb, stärkt das Potenzial seiner Mitarbeiter, statt neue Arbeitskräfte suchen zu müssen, was angesichts des aktuellen Fachkräftemangels immer wichtiger wird“, fügt Wedenig hinzu. Welche Firmen die Chance nutzen? „Das geht querbeet“, sagen die AMS-Experten. Auch die Bildungskarenznutzer sind bunt gemischt. „Tendenziell sind es aber mehr Frauen.“  Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

1. Welches Prinzip steckt hinter der Bildungskarenz?

ANTWORT: Einfach gesagt: Wer in einem aufrechten Dienstverhältnis steht und sich weiterbilden möchte, ohne dafür den Job zu kündigen, kann mit seinem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht! Bei der Bildungskarenz wird man für die Dauer der Weiterbildung freigestellt. In dieser Zeit gibt es keinen Lohn bzw. kein Gehalt, aber – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Den gesetzlichen Rahmen für all das bilden das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.

2. Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

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ANTWORT: Es entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, zumindest jedoch der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes, also täglich 14,53 Euro. Bezieher dieser Leistung sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.

3. Unter welchen Bedingungen wird Weiterbildungsgeld bewilligt?

ANTWORT: Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer ab 25 Jahren: Sie müssen bei einer erstmaligen Inanspruchnahme in den letzten zwei Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wurde schon einmal Arbeitslosengeld bezogen, sind 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr genug.

4. Darf man in der Bildungskarenz dazuverdienen?

ANTWORT: Ja, aber nur geringfügig.

5. Gibt es in der Bildungskarenz einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

ANTWORT: Nein, es gibt keinen Anspruch auf Sonderzahlungen. Der Urlaubsanspruch wird anteilig gekürzt.

6. Wie lange kann Bildungskarenz in Anspruch genommen werden?

ANTWORT: Bildungskarenz nach Paragraf 11 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes kann für maximal ein Jahr in Anspruch genommen werden – und zwar innerhalb eines Zeitrahmens von vier Jahren. Wird die Bildungskarenz nicht gleich zur Gänze für ein Jahr vereinbart, so ist ein Verbrauch binnen vier Jahren auch in einzelnen Teilen (zu jeweils mindestens zwei Monaten) möglich.

7. Kann man während der Bildungskarenz gekündigt werden?

ANTWORT: Ja, es gibt keinen Kündigungsschutz.

8. Werden alle Kurse gefördert?

ANTWORT: Nein. Es muss eine staatlich anerkannte oder sonstige auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Ausbildung sein. Auf keinen Fall darf es sich um Hobby- oder Freizeitkurse handeln. Ein Beispiel: Ein Bilanzbuchhalter wird wohl keinen Tauchkurs gefördert bekommen, die Mitarbeiterin eines Sportinstitutes hingegen vielleicht schon. Außerdem sind für die Ausbildung mindestens 20 Wochenstunden zu belegen – etwa mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen.

9. Was passiert, wenn man die Teilnahme oder den Fortschritt bei seiner Ausbildung nicht belegen kann?

ANTWORT: Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes wird eingestellt.

10. Wie vermeidet man Fehler bei der Antragstellung auf Bildungskarenz am besten?

ANTWORT: Mit einem persönlichen Beratungsgespräch direkt bei der zuständigen Geschäftsstelle des AMS. Die Vorinformation hilft auch dabei, dem Chef gegenüber die richtigen Argumente für die Bildungskarenz zu finden.