Der Verein für Konsumenteninformation nahm schon 2017 Anstoß an den Geschäftspraktiken des „Österreichischen Münzkontors“, die Herr H. als einer der getäuschten Kunden den Konsumentenschützern damals folgendermaßen schilderte: "In einer Zusendung des Österreichischen Münzkontors wurde mir als einem von angeblich nur drei Wieners eine ,einzigartige Jubiläumsprägung einer Münze' zum Vorzugspreis von 9,95 Euro statt regulär 74,95 Euro angeboten. Geworben wurde mit kostbarem Feingold, edler Farbauflage und echtem Swarowski Element als Veredelung und einer„streng limitierter“ Auflage von 9.999 Stück. Ich habe geglaubt, dass es sich um eine wertvolle Münze handelt, die ich einmal an eines meiner zwölf Enkelkinder verschenken kann.“ Herr H. bestellte eine Münze, und damit ging der Ärger los: „Im Paket, das ich daraufhin erhielt, war eine zweite Münze, die ich nie bestellt hatte und für die ich 64 Euro bezahlen sollte.“ Er schickte die Münze zurück, erhielt fortan aber im Wochenrhythmus Schreiben von Münzkontor, die ihm mit angeblichen Guthaben zu weiteren Käufen überreden wollten.

Unverlangte Zusendungen

„Franz H. scheint einer von vielen zu sein, die sich mit unverlangten Zuschriften des Österreichischen Münzkontors konfrontiert sehen. Offenbar hat es die Firma vorwiegend auf ältere Personen abgesehen, und nicht alle sind so konsequent wie Franz H., wenn es um die Ablehnung eines der vermeintlichen wertvollen Schnäppchen geht“, sagen die Experten des VKI, die dem Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs vorwarfen und vorwerfen.

In Folge des VKI-Berichts Ende 2017 gingen über 100 Beschwerdefälle beim VKI ein. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um ältere Personen und deren Angehörige, die erstmals auf die mit der Sammlung in Verbindung stehenden Probleme aufmerksam wurden. Die Beschwerden betrafen aber auch die Vertriebspraxis des österreichischen Münzkontors. Denn mit der Erstbestellung eines Produkts, zu welcher das Münzkontor mit (vermeintlich) exklusiven Sonderangeboten und Rabattpreisen lockt, setzt der Verbraucher automatisch und ohne weiteres Zutun regelmäßig auch ein "Sammlerservice" in Gang. Nach der Bestellung erhält der Verbraucher regelmäßig weitere Münzen/Medaillen, die er entweder bezahlen oder zurücksenden musste. Dagegen brachte der VKI Klage wegen unlauterer Geschäftspraktiken und unzulässigen Vertragsklauseln ein und bekam nun vom Handelsgericht in allen Punkten Recht.

21.000 Euro Kaufpreis für 670 Euro Materialwert

Das Handelsgericht (HG) Wien untersagt dem Österreichischen Münzkontor nun unter anderem, von ihm vertriebene wertlose Medaillen bzw. Münzen als Anlageobjekte zu bewerben sowie Verbrauchern unaufgefordert Medaillen oder Münzen zuzusenden, die diese dann entweder bezahlen oder zurücksenden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  Das Handeslgericht Wien stellte fest, dass die Werte der Medaillen und Münzen weit unter den Verkaufspreisen liegen. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Sammlung einer betroffenen Konsumentin, für die sie wesentliche Teile ihrer Ersparnisse von Sparbüchern behoben und insgesamt 20.889,30 Euro an das Österreichische Münzkontor bezahlt hat, auf einen Materialwert von 669,77 Euro und einen Belehnwert 517,78 Euro geschätzt. Die Werbung des Österreichischen Münzkontors wurde daher als irreführend eingestuft."Wie das Handelsgericht richtig feststellte, ist hier von einer besonders schutzwürdigen Verbrauchergruppe auszugehen. Die Geschichten, die hinter diesen Personen stehen, haben uns teilweise sehr betroffen gemacht", sagt Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI. 

Zusätzlich beurteilte das Gericht das Sammler-Service auch als intransparent, weil sich daraus nicht ergibt, wie oft, wie lange und zu welchem Preis der Kunde Waren erhält. Aufgrund eines solchen Sammler-Services zugesendete Medaillen und Münzen lösen daher keine Zahlungsverpflichtung des Kunden aus. Die konkrete Kritik an der Verkaufspraxis: „Der Durchschnittsverbraucher geht davon aus, dass er einen Einzelartikel bestellt und rechnet nicht damit, dass das Angebot ein Sammler-Service einschließt, mit dem die Handlungsverpflichtung einhergeht, nicht bestellte Waren zurücksenden oder bezahlen zu müssen. Vielen Kunden des Österreichischen Münzkontors ist die Rücksendung aus körperlichen Gründen beschwerlich oder nicht möglich, weil sie schlecht zu Fuß sind und das Haus kaum verlassen können; andere fühlen sich dazu verpflichtet, auch diese Zusendung anzunehmen und zu bezahlen.“ Die auf den Bestellscheinen vorgegebene Zustimmungserklärung des Verbrauchers zu diesem „Sammler-Service“ findet sich nur im Kleinstdruck.

Der Name trügt

Die Konsumentenschützer warnen: "Die postalischen Zusendungen weisen ein gediegenes, ,quasi-amtliches' Aussehen auf. Schon die Bezeichnung ,Österreichisches Münzkontor' unter Abbildung eines Phantasiewappens erweckt den Eindruck der Seriosität, wenn nicht sogar eines staatsnahen Instituts"