Amsterdam darf nach einem höchstrichterlichen Beschluss neue Touristen-Geschäfte im Zentrum verbieten. Das Verbot vom Oktober 2017 verstoße nicht gegen europäische Richtlinien, entschied das höchste niederländische Verwaltungsgericht am Mittwoch in Den Haag.
Um eine Monokultur durch den Massentourismus in der Grachtenstadt zu verhindern, hatte Amsterdam ein Niederlassungsverbot für nur auf Touristen zugeschnittene Geschäfte im Zentrum erlassen - etwa Souvenirshops, Fahrradverleiher oder auch Waffelbäcker.
Dennoch gab das Gericht dem Kläger, dem Betreiber eines Käseladens, Recht. Das Geschäft richte sich mit seinem Angebot zwar an Touristen - der Inhaber hatte das Geschäft aber vor dem von der Stadt erlassenen Verbot angemietet.