Unterschätzte Gefahr. Rund 10 Millionen Euro geben die Österreicher nach Einschätzung der Wirtschaftskammer für Pyrotechnik zum Jahreswechsel aus. Auch wenn das Feuerwerk schön anzusehen ist - ungefährlich ist das Hantieren mit den Raketen nicht. „Jedes Jahr verletzen sich in Österreich etwa 300 Personen so schwer, dass sie nach einem Unfall nochmals zur Nachbehandlung ins Krankenhaus müssen. Etwa 90 Prozent dieser Unfälle ereignen sich in den Stunden rund um Silvester“, sagt Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).

Verkaufsschlager. Besonders beliebt sind laut Wirtschaftskammer Österreich mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent sogenannte Batteriefeuerwerke (auch „Batterien“ oder „Schusskisten“ genannt) und, ganz neu, sogenannte Verbundfeuerwerke: Sie bestehen aus mehreren Batterien, die miteinander verbunden sind und somit ein ganzes Feuerwerk abbrennen.

Neue Regelung. Bis 2015 war der Kauf von Feuerwerksbatterien für Hobby-Pyrotechniker mit maximal 500 Gramm explosiver Masse limitiert, heuer dürfen Konsumenten Batterien bis zu 2000 Gramm zünden. Aber Vorsicht: Die Brenndauer erhöht sich dabei von 40 Sekunden auf drei bis vier Minuten!

Illegale Produkte. Die größte Gefahr geht vom Einsatz nicht geprüfter, nicht zugelassener oder gar selbst gebastelter pyrotechnischer Produkte aus. „Das Risiko ist unkalkulierbar. Die Verwendung kann lebensbedrohlich sein“, sagt Klaus Robatsch, Bereichsleiter für Forschung beim KFV. Wissenswert: Ab heuer ist nicht nur der Verkauf, sondern auch die Verwendung von Blitzknallsätzen, die Aluminiumpulver enthalten, verboten. Also Finger weg von Schweizer Krachern älterer Generation!

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Auf Nummer sicher. Prinzipiell sollte man Feuerwerksartikel nur im Fachhandel kaufen und dabei auf eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache sowie die vorgeschriebene Kennzeichnung achten: Feuerwerkskörper, die seit Jänner 2010 erhältlich sind oder neu auf den Markt kommen, mussten bereits in den vergangenen Jahren das CE-Kennzeichen aufweisen. Seit Juli 2017 ist das CE-Kennzeichen für alle pyrotechnischen Produkte verpflichtend. Bei der Kennzeichnung handelt es sich um die Buchstaben CE in Verbindung mit einer mehrstelligen Ziffer.

Altersbeschränkung. In die Kategorie F1 fallen Knallerbsen, die ab 12 Jahren verwendet werden dürfen. F2 bezeichnet minderstarke Raketen wie Knallfrösche, für die man 16 sein muss, für stärkere Raketen sogar volljährig. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Ortsgebiet abzuschießen, ist verboten.

Lagern. Bis zur Nacht der Nächte werden die Raketen am besten an einem kühlen und trockenen Ort gelagert. Niemals in der Kleidung aufbewahren.

Abstand. Für jedes pyrotechnische Produkt kann man in der Gebrauchsanweisung auf der Packung den erforderlichen Sicherheitsabstand nachlesen, der unbedingt eingehalten werden muss. Niemals sollte man sich in Schussrichtung der Raketen aufhalten. Auch beim Anzünden auf eine möglichst große Entfernung zum Körper achten.

Abschussort. „Am besten schießt man Raketen von einer freien Fläche ab, in deren Nähe keine Bäume oder Häuser liegen“, sagt Robatsch. Unter keinen Umständen vom Balkon oder gar aus dem Fenster abfeuern. Es empfiehlt sich auch, einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten.

Abfeuern. Raketen niemals mit dem Stab in die Erde oder in Flaschen stecken. Sie müssen ohne Widerstand aufsteigen können. „Dafür gibt es eigene Abschussvorrichtungen“, empfiehlt Robatsch.

Klarer Kopf. Niemals im alkoholisierten Zustand mit pyrotechnischen Artikeln hantieren!

Geduld. „Blindgänger“ darf man kein zweites Mal anzünden oder weiterverwenden. Kardinalfehler? „Nach dem Anzünden nach- sehen, ob die Rakete wohl auch gezündet hat“, sagt Robatsch.