Mehr als 40 Waldbrände haben in den letzten Wochen die Feuerwehr in Griechenland in Atem gehalten. Inzwischen berichten die Einsatzkräfte, dass die Feuer aktuell unter Kontrolle seien. So etwa in der Nähe der Stadt Heraklion auf der Insel Kreta, wo die Waldbrandgefahr von drei von fünf möglichen Stufen heruntergesetzt wurde, wie der deutsche ADAC berichtet. Auch auf der Insel Kos sind die Brände eingedämmt und die Gefahrenstufe wurde auf drei heruntergesetzt. Auf der ebenfalls von Feuern betroffenen Insel Chios konnten die Brände gelöscht werden.
Leider steht aber zu befürchten, dass damit die Waldbrandsaison in Griechenland noch nicht vorbei ist. Das Land hatte in diesem Jahr bereits mit dem wärmsten Winter und einer ungewöhnlich frühen Hitzewelle mit Temperaturen von bis zu 44 Grad Celsius zu kämpfen. Wie hoch die Brandgefahr aktuell wo ist, kann man auf der Homepage des Griechischen Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz. Die Behörde hat auch ein Cell-Broadcasting-System eingerichtet, mit dem alle – auch ausländische – Mobiltelefone im Katastrophenfall eine Nachricht erhalten, wenn sie sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten.
Waldbrände: Diese Rechte haben Reisende
Hat man einen Urlaub in eine betroffene Region gebucht, gilt für Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben, folgendes: „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Wichtig ist dabei allerdings der Faktor Zeit: Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand am griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. „Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren“, erklärt die Expertin. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
Individualreisende hingegen können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur dann kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.