Die FPÖ entsendet Peter Westenthaler in den ORF-Stiftungsrat. Der frühere FPÖ-Klubobmann löst damit Anwalt Niki Haas im obersten ORF-Gremien ab, teilte die FPÖ mit. Mit Westenthaler setzt die Partei nun auf einen „profunden Kenner der österreichischen Medienlandschaft“, wie es in einer Aussendung hieß. Das Gremium ist für Westenthaler, der derzeit bei oe24.tv als Politanalyst und Diskutant auftritt, kein Neuland. Er saß bereits ab 1999 im damaligen „ORF-Kuratorium“.
Hafenecker: „Stimme im Sinne der Bevölkerung“
Westenthaler sorgte einst mit Interventionen im ORF immer wieder für Aufsehen – auch als BZÖ-Politiker. Westenthaler sei nicht nur eine freiheitliche Stimme im ORF-Stiftungsrat, sondern auch eine „Stimme im Sinne der Bevölkerung“, zeigte sich FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker überzeugt. Er nutzte die Gelegenheit erneut, um darauf hinzuweisen, dass die FPÖ in Regierungsverantwortung den ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe abschaffen würde. Ziel müsse ein „verschlankter Grundfunk“ sein, so Hafenecker.
Als Grund für den Rückzug Haas‘ wurden „berufliche Gründe“ angeführt. Auf seine Expertise als Medienanwalt will die FPÖ weiterhin vertrauen.
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ÖVP mit Mehrheit
Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF und hat 35 weisungsfreie, ehrenamtliche Mitglieder. Die Mitglieder des Gremiums werden von Regierung (9), Parlamentsparteien (6), Bundesländern (9), ORF-Publikumsrat (6) und ORF-Zentralbetriebsrat (5) beschickt und sind - abgesehen von wenigen Ausnahmen - in parteipolitischen „Freundeskreisen“ organisiert. Derzeit verfügt die ÖVP mit von ihr entsendeten und türkis-nahen Räten über eine Mehrheit.
Der Stiftungsrat bestellt alle fünf Jahre den ORF-Generaldirektor und kurze Zeit später auf dessen Vorschlag höchstens vier Direktoren und neun Landesdirektoren. Die Gremienmitglieder genehmigen Finanz-und Stellenpläne sowie weitere wesentliche Unternehmensentscheidungen. Der Stiftungsrat beschließt auch Erhöhungen des ORF-Beitrags und jedes Jahr den Jahresabschluss und das Programmschema des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders.
Die ORF-Gremien und damit auch der Stiftungsrat müssen einer Gesetzesnovelle unterzogen werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hielt im Vorjahr in einem Erkenntnis fest, dass die Zusammensetzung von ORF-Stiftungsrat und -Publikumsrat teilweise verfassungswidrig ist. Die Regierung hat bis März 2025 Zeit, eine Gremienreform durchzuführen und so Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot, die vor allem durch einen zu großen Einfluss der Regierung entstehen, auszubügeln.