Der ORF muss dem Blogger und einstigen Bundespräsidentschaftskandidaten Gerald Grosz eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro zahlen. Das wurde am Dienstagvormittag am Landesgericht für Strafsachen Wien entschieden, wie der Austria Presse Agentur bestätigt wurde. Das erstinstanzliche Urteil, das zudem vom ORF veröffentlicht werden muss, ist jedoch nicht rechtskräftig. Der ORF kündigte an, in Berufung zu gehen.

Anlass ist ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah.

"Mir wurde im Präsidentschaftswahlkampf wenige Tage vor dem Wahltag eine strafrechtliche Verurteilung indirekt in laufender Sendung unterstellt, die es nie gegeben hat. Dieses Urteil ist für den ORF blamabel", so Grosz in einer Stellungnahme. Der Blogger sieht sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF "diffamiert und verleumdet".