Das "Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz" (QJF-G), das die Vergabe von 20 Millionen Euro an Fördermitteln für Print- und Onlinemedien vorsieht, muss zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Details:
15 Millionen Euro der Qualitätsjournalismus-Förderung entfällt auf Journalismus-Förderung. Diese fördert journalistische Arbeitsplätze. Für die ersten 30 Journalistinnen und Journalisten eines Unternehmens gibt es pro Kopf 8.000 Euro. Ab dem 151. 4.500 Euro und darüber hinaus 3.000 Euro je Person. Für Auslandskorrespondenten sind je 10.000 Euro an Förderung vorgesehen. Zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils zehn Prozent fließen bei einem vorhandenen Redaktionsstatut, einem Qualitätssicherungssystem und Frauenförderplänen.
Für Inhaltsvielfalt-Förderung sind 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Sie fördert regionale wie auch internationale und EU-Berichterstattung, so sie jeweils zumindest 20 Prozent des redaktionellen Inhalts ausmachen. Für Aus- und Weiterbildung hält die Qualitätsjournalismusförderung 1,5 Millionen Euro bereit. 750.000 Euro entfallen auf Medienkompetenz-Förderung, 200.000 Euro auf die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen sowie Presseclubs und schließlich 50.000 Euro auf die Medienforschungsförderung.
Als Fördervoraussetzungen sind im Gesetzesentwurf etwa Inhalte von nicht bloß lokalem Interesse, ein redaktioneller Teil, der überwiegend aus eigenständig gestalteten Beiträgen besteht, und eine überwiegende Verbreitung bzw. Zugriff in Österreich festgehalten. Bei Tageszeitungen müssen mindestens sechs Journalisten hauptberuflich angestellt sein, bei Wochenzeitungen, Magazinen und Onlinemedien mindestens drei. Darüber hinaus muss ein Onlinemedium mindestens 30 Millionen Zeichen redaktionellen Inhalts im Jahr publizieren und mindestens 300.000 Unique User pro Monat aufweisen. Die Vergabe der Förderung obliegt der Medienbehörde KommAustria.
Gemeinsam mit der neuen Medienförderung gingen auch Änderungen am Medienkooperations- und -transparenzgesetz in Begutachtung. Die Inseratenvergabe durch öffentliche Rechtsträger soll künftig lückenlos dargelegt und transparent sowie nachvollziehbar gestaltet werden. Mit dem neuen Gesetz sollen Inseratenschaltungen bzw. Medienkooperationen künftig ab dem ersten Euro der Medienbehörde RTR gemeldet und veröffentlicht werden. Ab 5.000 Euro pro Rechtsträger und Quartal müssen künftig auch die geschalteten Inserate bzw. Sujets oder Spots bekannt gegeben werden.