Die Medienbehörde KommAustria hat ein Verfahren gegen ServusTV aufgrund des Wochenkommentars "Der Wegscheider" eingeleitet. Das berichteten "Kurier" sowie "profil" und wurde der APA bestätigt. Die Medienbehörde reagiert damit auf eine eingebrachte Sachverhaltsdarstellung des Presseclub Concordia, der vermutet, dass die Sendung nicht den Grundsätzen der Objektivität, Meinungsvielfalt und journalistischen Sorgfalt entspreche und somit das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) verletze.
Die Sachverhaltsdarstellung wurde bereits vor mehreren Monaten eingebracht. Die Behörde habe sie "sehr intensiv geprüft", weil sie sich um das hohe Gut der freien Meinungsäußerung drehe, sagte KommAustria-Sprecher Andreas Kunigk der APA. "Letztlich kam man zu dem Schluss, dass es einen begründeten Anfangsverdacht gibt, dass es Rechtsverstöße gegeben haben könnte." Wie lange das Verfahren nun dauert, hängt stark vom Verlauf ab. Häufig gebrauchtes Sanktionsmittel der Medienbehörde im Falle einer Verurteilung ist die Veröffentlichungspflicht des Spruchs im Programm. Bei vielen Verstößen gegen das AMD-G kann theoretisch auch die Lizenz entzogen werden, was im vorliegenden Fall wohl kaum schlagend werden würde.
"Wir halten uns an den Rechtsweg und geben unsere Stellungnahme zunächst einmal an die Behörde ab", reagierte ServusTV auf APA-Anfrage auf die Einleitung des Verfahrens. Daniela Kraus, Generalsekretärin des Presseclub Concordia begrüßte, dass die KommAustria tätig wird: "Es unterstreicht, dass TV-Sender gerade in so heiklen Zeiten und bei so sensiblen Themen wie der Corona-Krise verantwortungsvoll handeln müssen", wurde sie vom "Kurier" zitiert.
Presseclub: "falsche oder irreführende Äußerungen"
In seiner Ende des Vorjahres eingebrachten elfseitigen Sachverhaltsdarstellung hielt der Presseclub fest, dass "in wachsendem Ausmaß Hinweise und Beschwerden seiner Mitglieder über die Berichterstattung von ServusTV zur Covid-19-Pandemie" eingingen. Speziell bei der wöchentlichen Sendung "Der Wegscheider", die der Intendant des Senders, Ferdinand Wegscheider, selbst gestaltet, sollen "vor allem durch falsche oder irreführende Äußerungen, einseitige und unsachliche Ausführungen und durch unzulässige Eingriffe in die Rechtssphäre von Dritten, wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen des AMD-G" vorliegen.
Der Presseclub Concordia listet beispielhaft mehrere als problematisch angesehene Äußerungen Wegscheiders auf, schreibt aber auch von "systematischen Mängeln des Gesamtprogramms", die den "Eindruck einer gezielten strategischen Positionierung von ServusTV zur Ansprache von wissenschaftsfeindlichen, impf- und coronamaßnahmenkritischen Zielgruppen" bestärken. Dabei spreche Wegscheider als Intendant explizit an, was das restliche Programm implizit transportiere, bemängelt die Journalistenorganisation. Wegscheider selbst wies im Vorjahr gegenüber der APA entschieden zurück, dass der Sender auf Maßnahmengegner und Corona-Zweifler abziele.