Das Schlüsselwort heißt „Staatsferne“. In Deutschland hat das Höchstgericht damit schon 2014 eine Neukonstruktion der ZDF-Aufsicht bewirkt. Aus Österreich gibt es dazu einen Beitrag von Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofs. ZIB2-Macher Armin Wolf fand darin einen Absatz, der auch die Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats verfassungswidrig wirken lässt. Stiftungsrat und Verfassungsjurist Klaus Poier sieht das als Fehlinterpretation des Textes, in dem Grabenwarter sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur „absoluten Zugriffsmöglichkeit der kommunistischen Partei Moldawiens“ auf den Staatsfunk bezog.