Die Regierung nimmt sich vor, die heimische Medienförderung und Inseratenvergabe auf neue Beine zu stellen. Ein der APA vorliegender Ministerratsvortrag sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der unter anderem strengere Regeln und mehr Transparenz für Inseratenschaltungen als auch ein einheitliches Medienförderungsgesetz beinhaltet. Das Medienförderungsbudget soll steigen und reine Onlinemedien inkludiert werden, wobei Qualitätskriterien verankert werden sollen.
"Gerade das quantitative Missverhältnis zwischen Fördervolumina, die nach klaren gesetzlichen Regeln vergeben werden, auf der einen Seite, und Inseratenbudgets, die überwiegend ohne ausreichende Zielgruppen- und Wirkungsanalyse gesteuert werden, auf der anderen Seite, steht einer zielgerichteten, transparenten Medienpolitik im Weg", heißt es im Ministerratsvortrag. Um dem entgegenzuwirken, soll "zeitnah" ein Maßnahmenkatalog unter Berücksichtigung europarechtlicher Rahmenbedingungen evaluiert und ein "Neustart für die österreichische Medienförderung und -transparenz sowie die Praxis der Medienkooperation" eingeleitet werden.
In Hinblick auf gesetzlich klar geregelte Medienförderungen wie etwa die Presseförderung, den Privatrundfunkfonds oder auch die wohl noch heuer erstmals auszuschüttende Digitalisierungsförderung sieht die Regierung vor, ein einheitliches Medienförderungsgesetz mit höherem Budget zu schaffen. "Ziel ist es, ein oder auch zwei Gesetze zu schaffen", sagte Eva Blimlinger, Mediensprecherin der Grünen, der APA. Dabei sollen reine Onlinemedien ebenfalls in das Förderregime inkludiert werden. Der Umstand, dass diese bei der Digitalisierungsförderung leer ausgehen, sorgte in mehreren Stellungnahmen zum Gesetz für Unmut.
Die Verankerung von Qualitätskriterien für die Vergabe von Medienförderung will die Regierung prüfen. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) zeigte sich diesbezüglich am Dienstag bei einer Pressekonferenz noch skeptisch. "Nicht die Politik hat darüber zu entscheiden, was Qualität ist. Das würde einen Schritt zu weit gehen", sagte sie. Blimlinger sieht das anders: "Qualität kann man schon definieren. Es geht dabei aber nicht darum, ist das ein guter Beitrag oder ein schlechter, sondern etwa wie viele Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag beschäftigt sind oder wie viele Artikel in einer Zeitung eigenrecherchiert sind." Auch das Angestelltenverhältnis von Männern und Frauen oder gerichtliche Verurteilungen könnten als Qualitätskriterien herangezogen werden - nicht jedoch Rügen des Presserats. "Das ist ein Organ der Selbstkontrolle, hier hat der Staat nichts verloren", so Blimlinger.
Für Medienkooperationen - etwa Inseratenschaltungen - sollen Regeln erstellt werden. So sieht der Ministerratsvortrag etwa Berichtspflichten, eine Wirkungsanalyse, um Zielgruppen und Maßnahmen zu identifizieren, und eine Gültigkeit für alle Gebietskörperschaften vor. Für die Budgets soll es zudem eine Grenze geben, wie Blimlinger erklärte. Diese könne aber bei erhöhtem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit wie zum Beispiel im Falle einer Pandemie flexibel angepasst werden.
Um die Medienkooperationen möglichst transparent zu gestalten, ist eine Reform der Medientransparenzdatenbank, die vierteljährlich die Werbeausgaben in Medien der öffentlichen Hand ausweist, vorgesehen. So soll etwa die Einsehbarkeit und Lesbarkeit erleichtert werden. Bisher ist es sehr schwer, die Daten zu strukturieren und auszuwerten. Auch soll die Löschpflicht nach zwei Jahren aufgehoben und die "Bagatellgrenze", die derzeit bei 5.000 Euro liegt, bei Veröffentlichungspflichten fallen. Geplant ist zudem, auch Werbeschaltungen der öffentlichen Hand in nicht periodischen Medien meldepflichtig zu machen. Schätzungen gehen von rund einem Drittel des gesamten Werbegeldes aus, das durch die "Bagatellgrenze" und der Lücke bei nicht periodischen Medien einer Veröffentlichungspflicht entgeht.
Die Rahmenbedingungen für den Neustart der Medienförderung und Inseratenvergabe sollen nun, wie von Raab bereits angekündigt, ab Februar im Zuge mehrerer Konferenzen mit Medienvertretern, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und der Juristerei sowie den anderen Parteien evaluiert werden. Das Ergebnis soll in ein Gesetz gegossen werden. "Ich hoffe, dass wir noch in diesem Jahr den Großteil umsetzen können", sagte Blimlinger. Sie gab jedoch zu bedenken, dass diverse Fristenläufe eingehalten und in diesem Bereich europäischen Rechtsstandards entsprochen werden muss, womit eine Notifizierung durch die EU-Kommission nötig ist.