Große Diskussionen begleiteten 2019 die Entscheidungsfindung in Bezug auf das EU-Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht. Eine Gefährdung der Meinungsfreiheit fürchteten Kritiker, einen Schritt zu einem moderneren Urheberrecht sahen die Befürworter. Am Ende stimmten die EU-Staaten, darunter Österreich, für die Umsetzung der Richtlinie. Zwei Jahre bleiben Zeit für die nationale Umsetzung.
Schon einen Schritt weiter als in Österreich ist man in Frankreich, wo der Konflikt zwischen den Verlagen und Google seit Monaten schwelt. Knackpunkt ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechts: Die europäischen Verleger hoffen, künftig von Google Geld zu erhalten, wenn dort Teile ihrer Nachrichten veröffentlicht werden. Daraufhin kündigte der Suchmaschinen-Gigant an, keine „Snippets“ genannten Kurz-Vorschauen mehr anzeigen zu wollen. Selbst der französische Präsident mischte sich in die Debatte ein: Keine noch so große Firma könne sich über ein Gesetz hinwegsetzen, kritisierte EmmanuelMacron den Internet-Riesen.
Mittlerweile ist die Sachlichkeit zurückgekehrt. Mehrere französische Zeitungen, darunter „Le Monde“ und „Le Figaro“, sind in Gespräche mit Google über das künftige Verhältnis eingetreten. Konkret soll es um finanzielle Abgeltung für redaktionelle Inhalte gehen, wie die „Financial Times“ erfahren hat. Ähnliche Gespräche soll es auch mit mehreren US-Medien geben.
Stand in Österreich
Schon lange eine Reform des Urheberrechts gefordert hatte der Verband Österreichischer Zeitung (VÖZ). Geschäftsführer Gerald Grünberger: "Tagtäglich entstehen in Österreichs Medienunternehmen verlegerischer Herkunft hunderte von Zeitungs- und Magazinartikeln. Diese Artikel – welche mit hohem Personal- und Kosteneinsatz entstehen – werden im digitalen Zeitalter in Sekundenschnelle von Dritten ausschnittsweise oder komplett übernommen, gespeichert, verwertet und vermarktet." Diese Lücke, der man bisher schutzlos gegenüber gestanden gegenübergestanden ist, werde nun geschlossen, so Grünberger.
Zuständig für mögliche Vereinbarungen mit Google wären die österreichischen Verwertungsgesellschaften. Der VÖZ vertritt seine Mitglieder gegenüber Verwertungsgesellschaften: "Selbstverständlich gibt es daher auch mit allen Beteiligten Gesprächskontakte – da in Österreich - im Gegensatz zu Frankreich - die Urheberrechtsreform noch nicht umgesetzt ist, gab es auch noch keinerlei Gespräche zu finanziellen Vereinbarungen."