Michael Jeannée hatte Florian Klenk in seiner Kolumne eine „verderbte Figur“, einen „Denunzianten“, „skrupellosen Intriganten“ und mehr genannt. Der „Falter“-Chefredakteur reichte daraufhin gegen „Krone“-Verlag und Krone Multimedia eine Privatklage ein: Jeannée habe "tatsachenleere bzw. tatsachenwidrige Beschimpfung, Schmähung und Herabwürdigung" zu verantworten, er fordere Entschädigung in Höhe von jeweils 50.000 Euro sowie die Urteilsveröffentlichung und Löschung der Inhalte.
Wie der "Standard" berichtet, wies das Wiener Landesgericht nun zunächst den Antrag auf Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das anhängige Verfahren ab. Ein Etappensieg also für Jeannée. Klenk kritisierte die Entscheidung als „Legitimierung des Hasses“, er wolle die Sache ausjudizieren. Sein Wortlaut auf Twitter: Die Krone feiert einen Sieg gegen mich. Weil wir über die ÖVP-Files berichtet haben, darf mich Jeannee als "verderbte Figur", "skrupellosen Intriganten", "Meister zwielichtiger Tricks", "ruhigstimmigen Verbreiter von Unwahrheiten" und "Denunziant" beschimpfen.
In dem Gerichtsbeschluss heißt es dazu: "Aber auch die Begriffe, die zunächst tendenziell als Tatsachenbehauptungen erscheinen mögen, jedenfalls nämlich die Bezeichnungen als (allen voran:) 'Diffamierer', weiters 'Schmutzkübel- und Anpatzerchef', 'Intrigant' versteht der Leser als kritische Werturteile, schon deshalb, da der Leser ohne Weiteres die allgemein bekannte Kolumne des Michael Jeannée als Ausdruck der persönlichen Meinung des Autors bezüglich der von ihm adressierten Personen erkennt, kurz, der Leser weiß, dass Jeannée regelmäßig Vorkommnisse bzw die darin involvierten Personen (regelmäßig auch scharf) bewertet."
(https://cms.falter.at/falter/wp-content/uploads/Beschluss-27102019.pdf)
Herausgeber Armin Thurnher verteidigt seinen Chefredakteur Klenk im "Falter" so: "Dass nun einem österreichischen Gericht Invektiven wie "gefährlicher Diffamierer Verbreiter von Halbwahrheiten, Unwahrheiten skrupelloser Intrigant verderbte Figur" nicht als üble Nachrede, sondern als edler Ausdruck von Meinungsfreiheit erschienen, wird von der nächsten Instanz zweifelsohne korrigiert werden. Wie Falter-Anwalt Klaus Keider in seiner sofort eingebrachten Beschwerde schreibt, ist vollkommen klar, dass "eine bewusst ehrverletzende Äußerung, bei welcher nicht die Auseinandersetzung mit der Sache ( ), sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt (wird)". Ebenso klar ist, dass Jeannées Gesudel "jedenfalls eine außerhalb des Rahmens einer sachlichen Auseinandersetzung liegende Diffamierung des Privatanklägers darstellt".