Die Sache hatte im März hohe Wellen geschlagen. Konkret ging es um zwei Artikel, in denen die "Kronen Zeitung" bzw. krone.at über ein Reisetagebuch von drei Schriftstellerinnen, darunter Stefanie Sargnagel, aus Marokko berichtete. Die Schilderungen aus Nordafrika empörten die schreibenden Redakteure - vor allem, wenn es um Haschisch, sexuelle Anspielungen und getretene Babykatzen ging. Was die "Krone" besonders ärgerte: Zwei der Autorinnen hatten ein Reisestipendium vom Kunstministerium (in der Höhe von je 750 Euro) erhalten. "Saufen und Kiffen auf Kosten der Steuerzahler", titelte die Zeitung im ersten Artikel zu dem Thema.

Literatur, kein Tatsachenbericht

Der Senat 1 des Presserats kam zu dem Urteil, dass eine Verletzung des Punkt 2 des Ehrenkodex - gewissenhafte und korrekte Wiedergabe von Nachrichten - vorlag. Denn wiewohl es Journalisten unbenommen sei, etwas zu kritisieren und für nicht gut zu befinden, hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass es sich bei dem "Reisetagebuch" um einen "literarischen Text und nicht um einen Tatsachenbericht" handelte. Dafür spreche nämlich nicht nur der Umstand, dass der Text von einer Schriftstellerin verfasst wurde, "auch einige offensichtliche, bewusste Übertreibungen und Zuspitzungen im Text weisen darauf hin". Außerdem sei er im "Literaturteil einer Tageszeitung veröffentlicht" worden.

Im zweiten Artikel - in der Kärntner Regionalausgabe, Sargnagel ist derzeit Klagenfurter Stadtschreiberin - ortete der Presserat darüber hinaus auch noch eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes. Denn die Preisträgerin des Publikumspreises beim vorjährigen Bachmann-Wettbewerb wurde als "Fäkalautorin" und "willige Sargnagel" (in Anspielung auf eine Passage im "Reisetagebuch") bezeichnet, außerdem ihr Wohnort in der Kärntner Hauptstadt bekannt gegeben. "Aufgrund der Berichterstattung auf 'krone.at' und in der 'Kronen Zeitung' wurde die Schriftstellerin wüst beschimpft und bedroht", betonte der Senat. "Die Veröffentlichung des Wohnorts erhöhte die Gefährdung der Betroffenen."

Anlass für das Verfahren waren mehrere Beschwerden von Lesern beim Presserat. Die "Kronen Zeitung" hat die Schiedsgerichtbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.