Sängerin Martha Butbul alias Jazz Gitti hat auf Facebook bekanntgegeben, von der Society-Lady und Künstleragentin Marika Lichter verklagt worden zu sein. Lichter fordere ein Honorar, da sie den Erstkontakt für Butbuls "Dancing Stars"-Teilnahme hergestellt habe. Lichter wollte sich aufgrund des laufenden Verfahrens gegenüber der APA nicht äußern. Auch vom ORF gab es keinen Kommentar.

Manfred Ainedter, Anwalt von  Jazz Gitti, zeigte sich gegenüber der APA indess "sehr zuversichtlich", dass Marika Lichters Klage abgewiesen wird. Lichter habe "keinerlei Ansprüche", es habe nie eine Vereinbarung zwischen Jazz Gitti und Lichters Künstleragentur gegeben, was die Teilnahme an "Dancing Stars" betrifft.

Jazz Gitti sei zwar einverstanden gewesen, dass sie auf die Liste kommt, die Lichter dem ORF zukommen lässt, der Erstkontakt zwischen der Sängerin und dem ORF habe jedoch schon im Jahr 2008 stattgefunden - "ohne Zutun von Frau Lichter", betonte der Anwalt. Im April werde die Causa nun am Bezirksgericht Korneuburg verhandelt. Zu weiteren Auskünften ist der Anwalt derzeit nicht bereit.

Facebook-Posting

In ihrem Facebook-Posting vom Montag schrieb Jazz Gitti jedenfalls: "Frau Marika Lichter will Geld und hat eine Klage gegen mich eingereicht. Sie fordert 7.500,00 Euro + 20% MWSt. und die bisherigen Kosten 1.266,42 Euro ihres Anwaltes." Lichter habe jedes Jahr unaufgefordert eine Liste mit Vorschlägen zu "Dancing Stars" beim ORF abgegeben. "Sie behauptet nun, dass sie für meine Teilnahme 'Dancing Stars 2016' den Erstkontakt hergestellt hat und sie nun berechtigt ist, dieses Honorar in Rechnung zustellen. Unglaublich!" Es gebe weder eine schriftliche Vereinbarung mit Lichters Agentur, noch habe sie eine Vollmacht für diese Behauptung. Butbul werde seit 14 Jahren exklusiv von Bogner Management vertreten. "Heute weiß ich warum ich in den 33 Jahren keine geschäftliche Zusammenarbeit mit ihr (Lichter, Anm.) wollte!"

Butbul werde sich einen Rechtsbestand besorgen "und die ungerechtfertigte Klage anfechten", hoffe aber, dass Lichter ihre Klage zurückziehe. "Eigentlich ist es schade, denn die Kosten beider Parteien werden mit Sicherheit über 6.000 Euro betragen und mit diesem Geld hätte man ihr tolles Benefizprojekt 'Wider der Gewalt' unterstützen können und damit vielen Menschen sehr geholfen. Nun wird hier unnötig Geld an den Staat (Gericht) und an den beiden Rechtsanwälten verschleudert."