Die Puls 4-Redaktion begrüßt die Auflagen der Bundeswettbewerbsbehörde für die Übernahme des Konkurrenzsenders ATV, die unter anderem eine Bestandsgarantie für zwei unabhängige Nachrichten-Teams vorsehen. "Wir freuen uns - so das Verfahren genehmigt wird - weiterhin über einen Wettbewerb unserer jeweiligen Redaktionen", so Redakteurssprecher Werner Sejka am Freitag in einer Aussendung.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte am Donnerstag festgelegt, dass der Sendername ATV für zumindest fünf Jahre fortbestehen soll und auch eine eigene Nachrichtensendung beibehalten wird. "Die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion von ATV bestehen fort", heißt es in den Auflagen, das geltende Redaktionsstatut bleibt. Kooperieren können die Sender aber beim "Rohmaterial für Nachrichtensendungen" sowie bei der Technik. Eigene Redakteure vor Ort einzusetzen, stehe im freien Ermessen des Chefredakteurs, so die Wettbewerbsbehörde.
"Wir unterstützen Auflagen, die den geschätzten Kolleginnen und Kollegen von ,ATV Aktuell' im Genehmigungsfall garantieren, mit Personal, Budget, Sendezeit und einer eigenen Nachrichtensendung weiter arbeiten zu können", betont Sejka. Zurückgewiesen werden von Sejka "etwaige Annahmen", die Puls 4-News Redaktion wäre durch die Konzernmutter ProSiebenSat.1 beeinflussbar: "Tatsächlich gab es noch kein einziges Mal auch nur den Versuch einer Intervention des Eigentümers."
Auflagen lassen bei ATV viele Fragen offen
Die täglichen Nachrichten "ATV aktuell" wird es also weiterhin geben, noch völlig unklar ist allerdings, über welches Budget die Redaktion künftig verfügen wird und welchen Umfang die Sendungen haben werden. Ebenso noch nicht bekannt ist, wie viele Jobs erhalten bleiben werden.
Erfolgreiche ATV-Formate wie "Bauer sucht Frau", "Pfusch am Bau" und "Wachzimmer Ottakring" werden ebenfalls fortgesetzt. Eigenproduktionen, die zu wenig Publikumsakzeptanz finden, sollen durch heimische Sendungen mit vergleichbarem Schwerpunkt ersetzt werden. Es wird auch zwei österreichspezifische Hauptabende geben.
Obwohl die ProSiebenSat.1-Gruppe auf dem Werbemarkt mit einem Marktanteil von über 36 Prozent nach dem Kartellgesetz schon jetzt marktbeherrschend ist, darf "ATV weiterhin eigenständig gebucht werden", heißt es in den Auflagen. Gegen diesen Teil der Vorgaben zeichnen sich bereits heftige Reaktionen anderer Medienmarktteilnehmer ab.