Verbraucher können möglicherweise schon im kommenden Jahr Filme, Musik, Spiele und Sportevents über ihre Streamingdienste auch auf Reisen im europäischen Ausland ansehen. EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament einigten sich am Dienstagabend auf einen entsprechenden Kompromiss.

Bisher verhinderte das sogenannte Geoblocking vielfach die Nutzung der im Heimatland gebuchten Dienste wie Amazon Prime, Netflix oder Maxdome.

Adieu, Lizenzrechte

Die Einigung sieht vor, dass Nutzer künftig im Urlaub, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland ihre kostenpflichtigen Abonnements bei diesen Anbietern ohne Einschränkung nutzen können. Dies ist bisher wegen der normalerweise auf einzelne Länder beschränkten Lizenzrechte, dem Geoblocking, nicht möglich.

Einen Vorschlag zur Aufhebung des Geoblockings hatte die EU-Kommission bereits im Dezember 2015 vorgelegt. Es ist Teil ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt.

Wie man Missbrauch vorbeugen will

Um Missbrauch vorzubeugen, soll laut dem nun gefundenen Kompromiss ein Kontrollmechanismus eingeführt werden. Dazu könnten etwa Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse benutzt werden.

Der Kompromiss muss noch formell von den Mitgliedstaaten im Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Möglicherweise könnte die Volksvertretung bereits im April abstimmen. Nach der offiziellen Zustimmung beider Institutionen tritt der Beschluss dann neun Monate nach Erscheinen im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Dies könnte also zum Jahresbeginn 2018 der Fall sein.

Nach Angaben der EU-Kommission verwenden derzeit 49 Prozent der Internetnutzer Streamingdienste. Mit dem Fall der Roaminggebühren im Juni dieses Jahres erwartet die Kommission einen Anstieg der Zahl.