Traditionell müssen im letzten Plenum 2024 des obersten ORF-Aufsichtsorgans die Jahressendeschemata Hörfunk und Fernsehen sowie das Jahresangebotsschema Online für das kommende Jahr abgesegnet werden; auch die weiteren Punkte auf der Tagesordnung – etwa Finanzvorschau, Gehaltsabschluss, Pläne für Ausbau des barrierefreien Angebots, Bericht der Gender & Diversity Arbeitsgruppe – lassen keine Kontroversen im Stiftungsrat erahnen. Auch weil eine schwarze Null in der Bilanz für 2024 vorgelegt wird. Die Kontroversen um ORF III-Chef Peter Schöber sollen nicht thematisiert werden, da ORF-Generaldirektor Roland Weißmann das Ergebnis der von ihm eingesetzten Compliance-Kommission abwarten will.
ORF-Landesstudios stärken
Aufhorchen ließ Weißmann im Vorfeld mit dem Bekenntnis, die Landesstudios zu stärken. Konkret wird er den Stiftungsräten präsentieren, dass das Gesamtkosten-Budget für die Bundesländer 2025 im Vergleich zum heurigen Finanzplan um 3,2 Millionen Euro in den Programmkosten steigt sowie das Investitionsbudget um 8,5 Millionen Euro erhöht wird. Damit können zusätzliche Programmschwerpunkte finanziert werden und neue regionale Formate entstehen. Einer der bereits sichtbaren Schritte: Das Diskussionsformat „Ein Ort am Wort“ wurde auf alle Bundesländer ausgerollt.
„Damit wird eine dringliche Forderung von uns Landesvertretern in einem ersten Schritt erfüllt“, zeigt sich der Kärntner Stiftungsrat Siggi Neuschitzer zufrieden, „die Landesstudios als regionale ORF-Smaragde sollen und müssen liefern, vermehrt auch bundesweite Sendungen produzieren, brauchen dafür aber Personal und Budget.“
Apropos Landesvertreter: Für den steirischen Stiftungsrat Klaus Poier könnte das heutige Plenum seine letzte Sitzung sein. Ist doch davon auszugehen, dass nach der Angelobung einer neuen Landesregierung diese ihren Platz im ORF-Stiftungsrat neu besetzt. Poier gehört dem ÖVP-Freundeskreis an und wurde vor neun Jahren von Hermann Schützenhöfer installiert. Wenn ihn eine neue Landesregierung etwa für einen FPÖ-Mann austauschen will, muss sie das bis März 2025 tun, denn die Abberufung von Stiftungsräten durch die Bundes- oder eine Landesregierung wurde für verfassungswidrig erklärt. Bis März 2025 gilt die alte Regelung allerdings noch in einer Übergangsfrist.