"Der Stiftungsvorstand ist entschlossen, die Kunstwerke der internationalen Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Leihgaben, Kataloge, wissenschaftliche Arbeiten und ein vollständiges Werkverzeichnis möglichst rasch wieder zugänglich zu machen", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. "Es handelt sich um die größte Sammlung von Werken von Franz West weltweit, die einen vollständigen Überblick über das gesamte Schaffen von Franz West gibt. Sie enthält sowohl Wests dreidimensionales Werk (Skulptur und Rauminstallationen) als auch viele seiner Arbeiten auf Papier."

"Mein Onkel hat die Stiftung gegründet, um sein Werk auch nach seinem Ableben einer breiten internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Entscheidung des OGH und dank meiner Mutter können wir seinem Willen und Wollen demnächst auch wieder voll und ganz nachkommen", wurde Roland Grassberger, Neffe von Franz West und Vorstandsvorsitzender der Franz West Privatstiftung, zitiert.

Franz West zählte zu den international erfolgreichsten österreichischen Künstlern der vergangenen Jahrzehnte. 2011 wurde er auf der Biennale in Venedig für sein Lebenswerk mit dem Goldenen Löwen geehrt. Seit seinem Tod im Juli 2012 lagern sein künstlerischer Nachlass und seine private Kunstsammlung in einem Wiener Kunstdepot. West hatte wenige Tage vor seinem Tod seinen Nachlass geregelt. Ehefrau und Kinder wurde zu Erben eingesetzt und mit Immobilien bedacht. Die Kunstwerke hat er in die von ihm errichtete Stiftung eingebracht. Diese Übertragung wurde von Witwe und Kindern angefochten.

Nachdem die Franz West Privatstiftung zunächst im November 2018 mit ihrer Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert war, brachte Franz Wests Schwester ein eigenes Verfahren in Gang. Ziel war es, zu Recht zu erkennen, dass mit dem Anfechten der Übertragung der Kunstwerke in die Franz West Privatstiftung der Wille des Erblassers nicht respektiert und damit gegen das Testament Franz Wests verstoßen wurde, wodurch der Schwester als Erbin das gesamte Nachlassvermögen zustehe. Dieses Verfahren wurde nun vom OGH entschieden.

(S E R V I C E - )