Das Wiener Belvedere und seine einstige Direktorin Agnes Husslein-Arco haben ihre Auseinandersetzung um offene Jahresprämien auf der einen und Regressforderungen auf der anderen Seite außergerichtlich beigelegt. Das teilten die beiden Parteien am Freitagnachmittag in einer knapp gehaltenen Stellungnahme mit, ohne Details zu nennen. Das anhängige Gerichtsverfahren sei damit beendet.

Einerseits hatte das Belvedere Regressforderungen an seine Ex-Chefin nach Vorwürfen wegen Verstößen gegen Compliance-Richtlinien gestellt. Es ging dabei um mehrere Einzelposten, die sich zu einer sechsstelligen Summe addierten. Das Spektrum reichte hier von der Steuernachzahlung wegen unerlaubter Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke über den Ankauf eines nicht gelieferten Bildes bis zur Inbetriebnahme eines Gastronomielokals beim Unteren Belvedere ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen.

Keine Stellungnahmen

Husslein-Arco hatte bei Bekanntwerden betont, dass die Vorwürfe "jeder sachlichen Grundlage" entbehrten. Die mit Anfang 2017 von Stella Rollig als Direktorin des Belvedere abgelöste Kunstmanagerin wiederum forderte vom Belvedere die ausständigen Jahresprämien für die Jahre 2015 und 2016, die sich laut Eigenaussage auf ein Drittel des Gehalts beliefen.

Von den beiden Parteien war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.