Erinnern Sie sich? Anfang 2018 postete der damalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz Christian Strache auf seiner Facebook-Seite: "Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden" mit dem Vermerk "Satire" und einem Smiley sowie einem Bild von ORF-Anchor Armin Wolf. Es war der Auftakt eines langen Streites.

Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) auf Klage des ORF entschieden, dass Facebook dieses Posting hätte löschen müssen, berichtete der "Standard" als der ORF darauf aufmerksam gemacht hat. Das Höchstgericht bestätigte damit einstweilige Verfügungen und Bestätigungen durch die zweite Instanz gegen Facebook.

Ex-FPÖ-Chef Strache hat sich nach Wolfs Klage in einem Vergleich mit dem ORF-Journalisten auf Facebook und per "Krone"-Inserat entschuldigt und das Posting gelöscht.

Der ORF wollte eine weltweite Löschung fordern - einerseits wegen Verletzung von Urheber- und Werknutzungsrechten, andererseits wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (wie im Verfahren gegen Strache). Die weltweite Löschung schränkt das Höchstgericht ein. Warum? Der ORF habe diese in seiner Klage nicht ausdrücklich gefordert. Und die Werknutzung sei an sich ein territoriales Recht.