Jetzt ist es also fix: Der Nationalrat hat das Gesetz beschlossen, das Veranstaltern erlaubt, Event-Besuchern bei coronabedingten Veranstaltungausfällen „anstelle der Rückzahlung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag“ zu übergeben. Die Politik entspricht damit den Bemühungen der heimischen Veranstalter – die hatten ja befürchtet, die Rückzahlung schon verkaufter Tickets könne sie direkt in die Pleite treiben.

Keine Freude mit der Regelung haben allerdings die Konsumentenschützer: Eine "Überrumpelung von Verbrauchern, Bürokratie in der Abwicklung und Gutscheinkriminalität" befürchtet der Verbraucherschutzverein (VSV) im Zuge der Gutscheinlösung bei bereits gekauften Tickets für Kulturveranstaltern. Tatsächlich ist das System nicht ohne Tücken: Vorgesehen ist, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. Für Tickets zwischen 70 und 250 Euro gibt es einen 70-Euro-Gutschein und dazu den Rest als Barauszahlung. Und für Tickets, die mehr als 250 Euro kosten, wird wiederum ein Gutschein ausgestellt. Gültig sind die Gutscheine bis Ende 2022 – werden sie bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.

VSV-Obmann Peter Kolba ortet mit der Regelung einen "Raubbau im Konsumentenschutz auf der einen Seite" sowie ein "Beschäftigungsprogramm für die Gerichte, die die vielen unbestimmten Begriffe deuten werden müssen auf der anderen Seite". Kolba fürchtet, dass Kunden übertölpelt werden könnten – und Chaos durch Gutscheintausch. Fazit: "Als Anleitung für ein skurriles Gesellschaftsspiel mag der Text des Gesetzes taugen, aber nicht zu einer ausgewogenen Lösung der Liquiditätsprobleme von Veranstaltern."

Veranstalter Klaus Leutgeb: Dank Gutschein-Lösung kann "das heimische Kulturleben so schnell wie möglich wieder aufgebaut werden"
Veranstalter Klaus Leutgeb: Dank Gutschein-Lösung kann "das heimische Kulturleben so schnell wie möglich wieder aufgebaut werden" © Juergen Fuchs

Ganz anders sehen die Veranstalter die Lösung: Der Grazer Konzertunternehmer Klaus Leutgeb etwa sieht durch das Gesetz die Möglichkeit gegeben, „dass das heimische Kulturleben so schnell wie möglich wieder aufgebaut werden kann und wir alle uns wieder an tollen Konzerten und Events jeglicher Art erfreuen können.“ In einer Aussendung dankt der Event-Organisator der Regierung und  Parlementsparteien, die „dieser für VeranstalterInnen, PartnerInnen und allen ihren MitarbeiterInnen und selbstverständlich den KünstlerInnen hilfreichen Lösung zugestimmt haben.“

Bis die Gutscheine wirklich ausgestellt werden können, dürfte es aber noch dauern. Leutgeb appelliert an die Geduld der Konzertbesucher in dieser „wahrlichen Ausnahmesituation“. Die Re-Programmierung der diversen Ticket-Systeme, „ wird noch einiges an Zeit Anspruch nehmen, um alle Abwicklungen genau und kundenorientiert durchführen zu können“, wirbt der Veranstalter um Verständnis.